Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen in Graubünden
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Graubünden zieht die Schraube an: Die Maskenpflicht wird ab morgen verschärft.
- Sie gilt in öffentlich zugänglichen Räumen.
Im Kanton Graubünden muss ab dem (morgigen) Samstag in den öffentlich zugänglichen Räumen eine Maske als Schutz vor einer Coronavirus-Ansteckung getragen werden. Bei Widerhandlungen droht eine Busse.
Gemäss den am Freitag im Kantonsamtsblatt veröffentlichen Angaben müssen Masken unter anderem in Geschäften, Einkaufszentren, Poststellen, Museen, in Gotteshäusern, auf Bahnhöfen und in Gastronomiebetrieben getragen werden. Von der Maskenpflicht ausgenommen hat die Kantonsregierung Kinder unter 12 Jahren.
An den öffentlichen und privaten Volksschulen gilt für alle Erwachsenen eine Maskenpflicht, ausgenommen in Unterrichtsräumen. Sollte allerdings im Unterricht der Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen Lehrpersonen und Schülern nicht eingehalten werden, müssen Masken aufgesetzt werden. Zuständig für die Kontrollen sind die Gemeinden.