Mehrere Strafanzeigen nach verunglücktem Zürcher Feuerlauf-Event
Im Juni sorgte ein missglückter Teambildungsevent für Schlagzeilen. 31 Teilnehmer verletzten sich bei einem Feuerlauf. Es wurden Strafanzeigen eingereicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Mehrere Teilnehmende des fatalen Feuerlaufs im Juni haben Strafanzeige eingereicht.
- Dies kann für den Organisator ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung bedeuten.
Der fatale Feuerlauf-Event von Mitte Juni auf der Halbinsel Au am Zürichsee könnte für den Veranstalter ein Strafverfahren bedeuten: Mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich Verbrennungen an den Füssen zugezogen haben, erstatteten Strafanzeige.
Drei Monate hatten die Teilnehmenden Zeit, bei der Polizei eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung einzureichen. Diese Frist läuft nun in diesen Tagen ab.
Wie es bei der Kantonspolizei Zürich am Mittoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA hiess, gingen gleich mehrere Strafanzeigen gegen den Veranstalter ein. Wie viele es sind, kann die Kantonspolizei nicht genau beziffern. Möglicherweise würden auch noch in anderen Kantonen Anzeigen eingereicht, weil die verletzten Teilnehmenden nicht im Kanton Zürich leben würden.
Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis wird nun entscheiden, ob gegen den Veranstalter des Feuerlauf-Events ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eröffnet wird.
25 Verletzte nach Feuerlauf
Das gemeinsame Feuerlaufen auf der Halbinsel Au in Wädenswil hatte am 14. Juni für 31 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fatal geendet. Sie holten sich Verbrennungen an den Füssen. 13 von ihnen mussten mit schweren Verletzungen ins Spital gebracht werden.
Der Gang über glühende Kohlen wird als Ritual betrachtet. Richtig ausgeführt, sollte es solche Verletzungen wie bei diesem Anlass eigentlich gar nicht geben. Ausschlaggebend sind unter anderem die verwendete Holzart, die gelaufene Geschwindigkeit und die Tageszeit, weil wichtig ist, beim Feuerlauf die Glut sehen zu können.