Mutmassliche Quäl-Eltern aus Horgen sollen vier Jahre ins Gefängnis
Mutmassliche Quäl-Eltern stehen in Horgen ZH vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Gefängnis.
Die mutmasslichen Quäl-Eltern, die sich am Montag vor dem Bezirksgericht Horgen verantworten müssen, sollen beide vier Jahre ins Gefängnis. Dies hat die Staatsanwaltschaft gefordert. Die Eltern verlangen grösstenteils Freisprüche.
Der Anwalt des beschuldigten 45-jährigen Vaters findet eine Geldstrafe wegen Körperverletzung angemessen. Die Anwältin der 44-jährigen Mutter fordert einen vollen Freispruch. Beide sind wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.
Angeklagt: «Erniedrigendes Erziehungs- und Strafsystem»
Ab einem Alter von fünf Jahren sollen die beiden Schweizer ein gemäss Anklage «erniedrigendes Erziehungs- und Strafsystem» für die Tochter eingeführt haben. Sie wurde gemäss Anklage geschlagen, mit Klebeband gefesselt und eingesperrt.
Die junge Frau leidet gemäss eigenen Aussagen heute noch stark darunter. «Es gibt Tage, da schaffe ich es kaum aus dem Bett», sagte sie unter Tränen. Ihre eigene Schwester sagte als Zeugin jedoch aus, dass ihre Schwester sich die meisten Vorfälle nur ausgedacht habe, um mal einen Gerichtsprozess erleben zu können.