Nach Streit um Hanf Indooranlage Anklage wegen Mordes
Nach dem Hanf Streit mit einem Toten hat die Staatsanwaltschaft Basel gegen einen Mann Anklage wegen Mordes erhoben.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Staatsanwaltschaft Basel hat Anklage wegen Mordes erhoben.
- Der Täter soll mit dem Opfer eine Hanfzucht betrieben haben.
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat gegen einen heute 57-jährigen Mann Anklage wegen Mordes erhoben. Dem Schweizer wird vorgeworfen, vor zwei Jahren einen 34-jährigen Schweizer erschossen zu haben.
Zugetragen hat sich das Tötungsdelikt am 21. August 2017 in Laufen. Der Beschuldigte konnte noch vor Ort festgenommen werden und befindet sich seither in Haft. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft am Mittwoch mit.
Mord nach Streit um Hanf Indooranlage
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Tötungsdelikt in Zusammenhang mit einer Hanf-Indooranlage steht. Täter und Opfer sollen diese gemeinsam betrieben haben. Neben Mord lautet die Anklage denn auch auf mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und weitere Delikte.
Erschossen worden war das 34-jährige Opfer gemäss früheren Angaben der Staatsanwaltschaft an einem Montagmorgen mit einer Faustfeuerwaffe. Dabei handelte es sich nicht um eine Ordonnanzwaffe. Dem Tötungsdelikt vor einem Gebäude soll ein Streit vorangegangen sein.
Wann sich der Beschuldigte vor dem Baselbieter Strafgericht verantworten muss, ist noch offen.