Nationale Statistik zu Gewalt an Kindern fehlt in der Schweiz
Eine nationale Statistik zu Gewalt an Kindern und Jugendlichen fehlt in der Schweiz. Sie wäre aber wichtig, um Unterstützung planen und anbieten zu können.
Zahlreiche Stellen und Organisationen befassen sich in der Schweiz mit Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen. Aber eine nationale Statistik hat die Schweiz nicht, weil die Rechtsgrundlagen dafür fehlen.
Eine solche Statistik wäre aber wichtig, um Unterstützung planen und anbieten zu können, gibt der Bundesrat in einem am Freitag veröffentlichten Bericht ans Parlament zu bedenken. Angefordert hat diesen der Nationalrat mit einem Postulat von Yvonne Feri (SP/AG). Sie ist Präsidentin der Stiftung Kinderschutz Schweiz.
Lücken in der Datenlage
Die Datenlage zur Kinder- und Jugendhilfe sei stark fragmentiert, und es gebe Lücken, schreibt der Bundesrat. Denn für den Kindesschutz seien in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. Mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen befassen sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) und zahlreiche weitere Stellen.
Auf Bundesebene könnten Daten dieser Stellen zwar zusammengeführt werden. Voraussetzung dafür wäre, dass diese Angaben in allen Kantonen gestützt auf gemeinsame Vorgaben gesammelt werden. Auch müssten sie zeitlich abgestimmt und via ein einheitliches Instrument einheitlich geliefert werden.
Eine Verfassungsbestimmung, die den Bund dazu ermächtigt, umfassende Daten zu Gewalt an Kindern respektive zu Kindern und Jugendhilfe zu erheben, gibt es aber nicht. Die Kantone können nicht verpflichtet werden, dem Bund oder einer übergeordneten Stelle Daten zu liefern.
«Informatiktechnische Rahmenbedingungen» sind nicht vorhanden
Ebenso fehlen dem Bund die «informatiktechnischen Rahmenbedingungen» für eine Datensammlung sowie das nötige Personal und Geld für die Datensammlung. Dies gelte auch für eine externe Vergabe eines entsprechenden Mandates. Nötig wäre eine WTO-Ausschreibung.
Laut Bundesrat wäre es Sache der Kantone und der interkantonalen Konferenzen, die für die Planung von Hilfsangeboten nötige Datengrundlage zu beschaffen. Er empfiehlt, Abklärungen des Bundesamtes für Justiz (BJ) für eine Statistik zu ausserfamiliär untergebrachten Minderjährige abzuwarten.