Nationalrat will Waffenrecht an EU-Richtlinien anpassen
Nach stundenlanger Debatte hat der Nationalrat dem Vorschlag zum Waffengesetz zugestimmt. Passt die Schweiz dieses nicht bis nächsten Frühling an die EU-Richtlinien an, drohen die Schengen/Dublin-Verträge in Gefahr zu geraten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat nimmt das Waffengesetz mit 114 zu 67 Stimmen an.
- Während der mehrstündigen Debatte musste etwa geklärt werden, wer von dem Gesetz betroffen wäre.
- Nimmt die Schweiz die EU-Richtlinien nicht an, drohen ihr Nachteile in der Polizeiarbeit und wirtschaftliche Einbussen.
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage des Bundesrates ohne Begeisterung mit 114 zu 67 Stimmen bei 8 Enthaltungen an. Diese geht nun an den Ständerat.
Die meisten Anträge der SVP, die sich gegen die Umsetzung der EU-Vorschriften stemmte, fanden keine Mehrheit. Gescheitert sind auch alle Anträge der Linken, die weiter gehende Verschärfungen verlangten.
Zähe Detailbehandlungen
Der Rat hatte sich seit 15 Uhr mit den Details der Vorlage befasst. Nimmt die Schweiz die EU-Richtlinien nicht an, droht durch das Ende von Schengen/Dublin die Zahl der Asylgesuche massiv zu steigen und Polizei und Grenzbehörden hätten keinen Zugang mehr zu europäischen Datenbanken. Der wirtschaftliche Schaden ginge nach Berechnungen der Verwaltung in die Milliarden.
SVP allein als Gegner
CVP-Sprecher Nicolo Paganini sprach für die Mitte-Position, wonach seine Fraktion nicht bereit sei, Schengen/Dublin zu opfern. Die Linke wünschte sich weitergehende Einschränkungen des Waffenrechts, signalisierte aber grundsätzliche Unterstützung für den Vorschlag des Bundesrates.
Damit fand sich die SVP allein in der Opposition. Ihrer Ansicht nach tragen die neuen Regeln nichts bei zur Terrorbekämpfung, was der Auslöser der EU-Richtlinien war. SVP-Vertreter wiesen darauf hin, dass sich Terroristen ohnehin nicht ans Waffenrecht hielten.
Informationsaustausch im Vordergrund
Grosse Einschränkungen für Waffenbesitzer sind jedoch nicht vorgesehen. Der EU ging es darum, den Informationsaustausch zu verbessern und den Zugang zu besonders gefährlichen Waffen einzuschränken.
Der Bundesrat nutzte den Spielraum bei der Umsetzung grosszügig aus. So sind Jagd-, Polizei- und Armeewaffen nicht betroffen. Ordonanzwaffen können sogar nach der Dienstzeit behalten werden.
Widerstand von den Schützen
Die Schweiz muss die EU-Vorschriften bis Ende Mai 2019 umsetzen. Wenn die Schweiz die neuen EU-Vorschriften nicht umsetzt, droht die Beendigung der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit. Die Verschärfung des Schweizer Waffengesetzes verärgert die Schützen. Es wird mit einem Referendum gerechnet.