Neue Details zu Horror-Nacht von Schaffhausen bekannt

Neue Details zur Horror-Nacht in Schaffhausen lassen die Ereignisse anders erscheinen. Sie könnten das Resultat eine ausgearteten Rauschabends sein.

Fabienne W.
Fabienne W. wurde Ende 2021 schwer verprügelt. Was zuvor passiert ist, darüber gibt es verschiedene Versionen. - SRF Rundschau

Das Wichtigste in Kürze

  • Fabienne W. erhebt nach der Prügelorgie schwere Vorwürfe gegen Polizei und den Anwalt.
  • Den Vorwurf, er habe sie einschüchtern wollen, äusserte sie damals in Befragungen nicht.
  • Schaffhausen lässt das Vorgehen der Polizei in dem Fall extern beurteilen.

Der Fall von Fabienne W. aus Schaffhausen hat die Schweiz schockiert: Die damals 40-Jährige wurde laut eigener Aussage Ende 2021 vergewaltigt und zeigte den Mann an. Dessen Anwalt lud sie dann in seine Wohnung ein und wollte sie von der Anzeige abbringen. Es kam zu Gewalt, die Frau wurde brutal verprügelt – und anschliessend von Staatsanwaltschaft und Polizei im Stich gelassen.

Das ist zumindest das, was in der «Rundschau» von SRF gesagt und gezeigt wurde. Die «Schaffhauser AZ» hat den Fall nun rekonstruiert, Einvernahmeprotokolle und Videoaufnahmen ausgewertet. Dadurch erscheint die Horror-Nacht in einem anderen Licht.

vergewaltigt
Die Schaffhauserin Fabienne W. wurde Ende 2021 vergewaltigt und verprügelt. Wie inkonsequent die Behörden den Fall aufgearbeitet haben, macht sie bis heute wütend. - SRF Rundschau

So berichtet die AZ, dass Fabienne nicht vom Anwalt, sondern von einem 24-Jährigen in die Wohnung eingeladen worden sei. Die Hobby-Musikerin kannte die beiden Männer und ging davon aus, dass es um ihre Musik gehen werde.

Der Abend begann mit Fabienne und dem Bekannten, später kamen der Anwalt und drei weitere Personen hinzu. «Es war ein guter Abend, wir haben Filme geschaut», gab sie damals zu Protokoll. Auch sagte sie, sie habe nur bruchstückhafte Erinnerungen. Denn es wurde auch viel Alkohol und Drogen konsumiert.

Um circa 1 Uhr stiess ein Nachbar des Anwalts hinzu. Es wurde getanzt, gesungen, Selfies gemacht. Irgendwann verliess Fabienne die Wohnung, doch weil sie ihr Handy vergessen hat, kehrte sie um 5 Uhr zurück. Sie sei dann «wie ein ganz anderer Mensch» gewesen, sagen der Anwalt und der Nachbar.

Fabienne W.
Fabienne W. erlitt bei der Prügelattacke Verletzungen. - Screenshot SRF

Zuerst schien der Abend wie zuvor weitergegangen zu sein. Doch dann kippte die Stimmung: Fabienne weigerte sie, wie vom Anwalt verlangt, die Wohnung zu verlassen. Es kam zum Streit und zur körperlichen Auseinandersetzung, die auch die «Rundschau» gezeigt hat.

Fabienne W. mit Alkohol und Kokain-Rückständen im Blut

Um circa 6 Uhr verliessen alle Beteiligten die Wohnung, der 24-Jährige rief die Ambulanz, auch die Polizei kommt. Bei Fabienne wurden ein Schädelhirntrauma und ein Brillenhämatom festgestellt. Tests zeigten einen Blutalkoholwert von 2,05 Promille und Kokain-Rückstände an. Auch ihr Angreifer war alkoholisiert.

Die Vorwürfe, der Anwalt habe sie eingeladen, um sie einzuschüchtern und von der Anklage abzubringen, kann die «AZ» nicht verifizieren. Auf den Videoaufnahmen, die vom späteren Verlauf des Abends vorliegen, ist davon nichts zu hören. Und auch in den Befragungen durch die Polizei erwähnte Fabienne die Vorwürfe nicht.

Schaffhausen lässt Vorgehen der Polizei beurteilen

Die «Schaffhauser AZ» schreibt dann auch, die Beweismittel liessen die «brutale Prügelorgie in einem anderen Licht erscheinen: nicht als Resultat eines kühl geplanten Hinterhalts, sondern als albtraumhafter Höhepunkt eines Rauschabends, der völlig ausser Kontrolle geriet».

Die Vorwürfe der Ermittlungsfehler bleiben bestehen: So filmte die Polizei die Aufnahmen der Überwachungskameras zuerst bloss ohne Ton vom Handy des Anwalts ab. Es wurden auch nur die Handys des Anwalts beschlagnahmt, die er freiwillig herausgab.

Der Schaffhauser Regierungsrat reagiert nun auf die Vorwürfe: Am Donnerstag kündigte er eine externe Untersuchung an. Vorerst sollen unabhängige Experten das Vorgehen der Polizei beurteilen. Wenn die Gerichte im Fall ein Urteil gefasst haben, solle auch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft beurteilt werden.

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