Notorischer Bachverbauer steht vor dem Kantonsgericht Luzern
Ein Landwirt kämpft vor dem Kantonsgericht Luzern gegen seine Verurteilung wegen illegaler Bachverbauungen.

In einem Berufungsprozess vor dem Kantonsgericht Luzern wehrt sich am heutigen Dienstag ein Landwirt, der jahrelang Bachverbauungen vorgenommen hat, gegen seine Verurteilung. Das Bezirksgericht Kriens hatte ihn 2022 zu einer unbedingten Geldstrafe und zu einer Busse verurteilt.
Der heute 84-jährige Beschuldigte verbaute gemäss dem angefochtenen Urteil jahrelang mit einem Bagger einen Bach bei seinem Hof. Er soll Schutzdämme und Entwässerungsgräben samt Zufahrtswegen geschaffen haben. Im Bach soll er mit Steinen und Bäumen Sperren errichtet haben und dazu auch Bäume auf fremden Grundstücken gefällt haben.
Zudem soll er die Sohle und den Verlauf des Bachs verändert haben. Der Beschuldigte, der weitgehend geständig war, machte dies, um sein Land vor Erosionen zu schützen, wie aus dem Urteil des Bezirksgerichts hervorgeht.
Er befand sich damit jahrelang im Streit mit der Gemeinde und dem Kanton, die er als unfähige Institutionen einstufte. Das Gericht sprach deswegen von einer sturen Haltung.
Bewiesen oder nicht? Die Entscheidung
Mehrere der Tatvorwürfe stufte das Gericht als verjährt ein, andere als nicht bewiesen. Es sprach aber zahlreiche Schuldsprüche aus. Die einzelnen Handlungen hätten zwar den Charakter von Bagatellen, hielt es fest.
Insgesamt habe der Beschuldigte aber geradezu professionell gehandelt. Das Bezirksgericht sprach 2022 eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken und eine Busse von 2000 Franken aus.
Der Beschuldigte hatte eine teilweise Einstellung des Verfahrens respektive einen Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft eine teilbedingte Freiheitsstrafe von elf Monaten und eine Busse von 5000 Franken.