Parlament heisst Rentenalter 65 für Frauen gut
Der Nationalrat und der Ständerat haben entschieden: In der Schweiz wird das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre erhöht.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Rentenalter für Frauen wird auf 65 Jahre erhöht.
- Dies haben National- und Ständerat gegen den Willen der Linken beschlossen.
Der Nationalrat hat heute Mittwoch die Stabilisierung der AHV gutgeheissen. Dabei hat er der Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre zugestimmt, gegen den Willen der Linken und wie zuvor der Ständerat.
Indem sie künftig erst ab 65 Jahren eine AHV-Rente beziehen, tragen die Frauen dazu bei, das finanziell angeschlagene Sozialwerk in den nächsten rund zehn Jahren auf stabile Füsse zu stellen. Konkret würde die AHV mit dem höheren Frauenrentenalter über zehn Jahre hinweg um rund 10 Milliarden Franken entlastet.
Allerdings wird ein beträchtlicher Teil der Entlastung für Ausgleichsmassnahmen zu Gunsten der zunächst betroffenen Frauen gebraucht. Deshalb wird die Mehrwertsteuer erhöht. Nach den Entscheiden beider Räte steht aber noch nicht fest, in welchem Ausmass.
Der Nationalrat will den Mehrwertsteuer-Normalsatz von 7,7 Prozent um 0,4 Prozentpunkte anheben. Den reduzierten Satz und dem Sondersatz für die Hotellerie will er um je 0,1 Prozentpunkt erhöhen.
Der Ständerat hingegen hat für den Normalsatz eine Erhöhung von 0,3 Prozentpunkte beschlossen und für die tieferen Sätze je 0,1 Prozent. Beide Räte blieben unter den Anträgen des Bundesrates: eine Aufstockung um 0,7 Prozentpunkte beim Normalsatz sowie 0,2 Prozentpunkte für den reduzierten Satz und 0,3 Prozentpunkte für den Hotelleriesatz.
Nationalbankgeld im Auge
Zudem will sich eine Mehrheit im Nationalrat bei der Nationalbank bedienen, um die AHV zu stabilisieren. SVP, SP und Grüne setzten sich hier gemeinsam durch. Konkret sollen Gewinne der Nationalbank aus Negativzinsen dem Sozialwerk zugeführt werden.
Alfred Heer (SVP/ZH) lobte die überparteiliche Allianz und sprach von einer Rückführung dieser Mittel via AHV-Finanzierung an die Bevölkerung. Bis 2030 brächte das für die AHV rund 20 Milliarden Franken, sagte Mattea Meyer (SP/ZH).
Aus finanz- und staatspolitischen Gründen sei dieser Weg des geringsten Widerstandes falsch, warnte dagegen Christian Lohr (Mitte/TG). «Finger weg vom Geld der Nationalbank», forderte auch Regine Sauter (FDP/ZH). Die GLP lehnte den Griff in die Kasse der Nationalbank ebenfalls ab. Auch der Ständerat ist gegen solche Begehrlichkeiten. Er lehnte am Mittwoch eine entsprechende Motion ab.
Der Nationalrat hiess die AHV-Reform insgesamt mit 126 zu 67 Stimmen gut, gegen den Willen von SP und Grünen. Auch wenn das Rentenalter 65 im Parlament nun beschlossen ist, müssen in der Vorlage noch etliche Punkte bereinigt werden.
Ausgleichsmassnahmen umstritten
Einer davon sind die Ausgleichsmassnahmen für jene Frauen, die nach der Erhöhung des Rentenalters als erste das Renten-Referenzalter 65 erreichen. Der Nationalrat entschied sich für einen eigenen Weg.
Demnach gäbe es einen Ausgleich für sechs Jahrgänge. Träte die Revision 2022 in Kraft, wären das in den Jahren 1959 bis 1964 geborene Frauen. Der Nationalrat will nach Einkommen abgestufte Zuschläge auf die Renten von Frauen, die bis zum Referenzalter 65 erwerbstätig bleiben.
Bei einem massgebenden durchschnittlichen Einkommen von bis zu 57'360 Franken soll es 150 Franken geben. Bei bis 71'700 Franken Einkommen sollen es 100 Franken sein und bei höheren Einkommen noch 50 Franken. Den meisten Frauen der Übergangs-Jahrgänge, die ihre Rente bis zu drei Jahre im Voraus beziehen, wird die Rente mit dieser Version weniger gekürzt als es der Bundesrat will.
Das Ausgleichsmodell des Nationalrates würde im teuersten Jahr 2028 zu Kosten von 670 Millionen Franken führen. Der Ständerat zeigte sich im März weniger grosszügig. Er will zwar neun Frauen-Jahrgänge berücksichtigen, aber je nach Zeitpunkt der Pensionierung abgestufte Rentenzuschläge von höchstens 150 Franken ausrichten. Sein Modell würde im teuersten Jahr 2031 421 Millionen Franken kosten.
Verknüpfung beider Vorlagen
Die beiden Teile der Vorlage – die Revision des AHV-Gesetzes und die Verfassungsänderung für die Erhöhung der Mehrwertsteuer will das Parlament miteinander verknüpfen. Im Nationalrat stellten sich SP und Grüne gegen das Ansinnen, unterlagen aber mit 67 gegen 124 Stimmen.
Auch der Bundesrat wollte die Verknüpfung nicht. Er habe die Botschaft der 2017 an der Urne gescheiterten AHV-Reform gehört: Die Menschen sollten über beide Teile getrennt und frei abstimmen können, warb Sozialminister Alain Berset für den Minderheitsantrag.
Ohnehin könnte aber das Volk das letzte Wort haben zum höheren Frauen-Rentenalter. Denn die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes – er bekämpft eine Erhöhung des Frauen-Rentenalters – haben bereits ein Referendum beschlossen.
Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.