Parlament will Veranstaltungsverbot an hohen Feiertagen lockern
Sportveranstaltungen sowie Konzerte in Bern sollen bald auch an Feiertagen erlaubt sein
Im Kanton Bern sollen Sportveranstaltungen und Konzerte künftig auch an hohen Feiertagen wie Ostern, Auffahrt oder Pfingsten erlaubt werden. Der Grosse Rat ist am Mittwoch auf eine entsprechende Gesetzesänderung eingetreten - gegen den Willen der EVP.
Ein Nichteintretensantrag der EVP wurde mit 125 zu 16 Stimmen bei 4 Enthaltungen klar abgelehnt. EVP-Sprecher Markus Wenger (Spiez) kritisierte die Revision als «Salamitaktik». Das Ziel sei, die hohen Feiertage zu normalen Sonntagen «zu degradieren». Die Gesellschaft müsse an diesen geschützten Feiertagen auch einmal «herunterfahren».
Mit Ausnahme der EDU sprachen sich jedoch alle übrigen Parteien für die Lockerung aus. Der gesellschaftliche Wandel betreffe auch das Freizeitverhalten, sagte SVP-Sprecherin Andrea Gschwend (Kaltacker). Ein Verbot sei nicht mehr zeitgemäss.
Zudem obliege die Bewilligung den Gemeinden, und mit dem Ruhegebot werde nicht leichtfertig umgegangen. Für die SP beinhaltet ein Ja zur Lockerung «keine Zustimmung zu weiteren Liberalisierungen», wie Miriam Veglio (Zollikofen) erklärte. Die geltenden Bestimmungen zur Sonntagsarbeit dürften nicht angetastet werden.
Kommissionssprecher Werner Moser (SVP/Landiswil) betonte, dass es für die Bewilligung von Anlässen an hohen Feiertagen auch künftig keinen Rechtsanspruch gebe. Die Gemeinden müssten darauf achten, dass keine Gottesdienste gestört werden. Auch dürften sich Bewilligungen für ähnliche Anlässe am gleichen Ort zur selben Zeit nicht häufen.
YB-Meisterfeiern an Pfingsten künftig legal
Auslöser der Gesetzesrevision war ein im Februar 2017 vom Kantonsparlament überwiesener Vorstoss von Michael Köpfli (GLP/Bern). Köpfli lobte den Regierungsrat am Mittwoch für die rasche Umsetzung.
Und es sei wohl die Ironie des Schicksals, dass ausgerechnet er als gebürtiger Basler dazu beigetragen habe, dass YB den Titel als Fussball-Schweizermeister am Pfingstsonntag feierte. «Vielleicht ist das die Strafe Gottes», kommentierte Köpfli augenzwinkernd in Richtung der EVP-Bänke.
Im Frühling umging die Stadt Bern das Veranstaltungsverbot an hohen Festtagen, indem sie die YB-Meisterfeiern samt Umzug kurzerhand zum «traditionsreichen Anlass» erklärte. Zehntausende Bernerinnen und Berner wohnten am Nachmittag des Pfingstsonntag der gelb-schwarzen Prozession bei.
Bereits damals wurde auf den Willen des Gesetzgebers zur geplanten Lockerung der Bestimmungen an hohen Feiertagen hingewiesen. Diese elastische Interpretation des Gesetzesbuchstabens sorgte bei christlichen Politikern für Irritationen.
Mit der Änderung des Gesetzes über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen gelten künftig auch Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Weihnachten sowie am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag die gleichen Regeln für die Bewilligung von Veranstaltungen wie an Sonntagen und den übrigen Feiertagen.