Pfarrer von Riehen BS zieht Priester Kandidatur zurück

Keystone-SDA
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Region Riehen,

Der Pfarrer von Riehen BS zieht seine Priester-Kandidatur zurück. Dies, nachdem herauskam, dass er einen Knaben geküsst hatte.

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Die Gemeinde Riehen BS. - zvg

Das Wichtigste in Kürze

  • In Riehen BS hatte der Pfarrer einen Jungen massiert und geküsst.
  • Gutachten sprechen von keinen sexuellen Motiven.
  • Der Pfarrer zieht trotzdem die Konsequenz und zieht seine Kandidatur zum Priester zurück.

Ein Mann, der in Riehen BS zur Wahl als Pfarrer der katholischen Kirche vorgeschlagen war, zieht seine Kandidatur zurück. Er war 2012 im Kanton Thurgau wegen sexueller Handlungen mit Kindern per Strafbefehl verurteilt worden.

Der Mann habe ihm schriftlich mitgeteilt, dass er seine Kandidatur für die Stelle in Riehen zurückziehe, teilte der Präsident der Pfarrwahlkommission am späteren Dienstagnachmittag mit. Die psychische Belastung habe ein Ausmass angenommen, das «ohne Inkaufnahme einer gesundheitlichen Schädigung nicht mehr verkraftbar» sei.

Der Wahlvorschlag hatte in den vergangenen Wochen aufgrund der Vergangenheit des Kandidaten in der katholischen Kirche St. Franziskus in Riehen - und medial rasch auch schweizweit - für Aufregung gesorgt. Mit einem Referendum hatten Pfarreiangehörige eine Urnenwahl verlangt. Jene war auf den 10. Februar angesetzt worden.

Der damals 42-Jährige war 2012 im Kanton Thurgau wegen sexuellen Handlungen mit Kindern per Strafbefehl verurteilt worden. Er sass 2010 einen Monat in Untersuchungshaft. Im Anschluss daran trat er von seinem damaligen Amt als Pfarrer von Aadorf TG zurück.

Weitere Details in Medien

Von 1999 bis 2010 war es gemäss Thurgauer Staatsanwaltschaft zwischen dem Mann und mehreren Jugendlichen zu körperlichen Kontakten gekommen. In einem Fall hatten die Berührungen die Grenze zur Strafbarkeit überschritten. Bereits zu Beginn der damaligen Ermittlungen hatten die Behörden indes klar gestellt, dass es sich nicht um qualifizierten Missbrauch gehandelt habe.

Der Mann war 2012 für seine Verfehlungen mit 80 Tagessätzen zu 50 Franken bestraft worden. Am Dienstagmorgen hatte die Zeitung «bz Basel» nun aus dem damaligen Strafbefehl der Thurgauer Staatsanwaltschaft zitiert. Dadurch wurden weitere Details des Falles öffentlich bekannt.

Der Präsident der Pfarrwahlkommission bedauert in seiner Mitteilung den Rückzug des Kandidaten. Mehrere Gutachten hätten festgestellt, dass vor zehn Jahren keine sexuelle Motivation im Spiel gewesen sei. Zudem habe ein unabhängiges psychiatrisches Gutachten festgestellt, dass auch künftig keine "Gefahr für Übergriffe" bestehe.

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