Politologe: Kürzere Verfahren bei Windenergieanlagen wünschenswert

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Bern,

Ein Politologe begrüsst das beschleunigte Bewilligungsverfahren für Windanlagen. Aktuell dauere es zu lange für die Ziele der Energiestrategie 2050.

Der Gesetzesentwurf für beschleunigte Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen ist laut Politologe Jonas Schmid ein geeignetes Mittel zur Verkürzung der Verfahren. Für die Ziele der Energiestrategie 2050 seien die Planungs- und Bewilligungsverfahren heute zu lang. (Archivbild)
Der Gesetzesentwurf für beschleunigte Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen ist laut Politologe Jonas Schmid ein geeignetes Mittel zur Verkürzung der Verfahren. Für die Ziele der Energiestrategie 2050 seien die Planungs- und Bewilligungsverfahren heute zu lang. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Politologe Schmid hält das beschleunigte Verfahren für Windanlagen wünschenswert.
  • In Europa dauere ein Verfahren im Schnitt 3,5 Jahre, in der Schweiz 15 Jahre.
  • Er rät den Betreibern von Windparks aber zu mehr Transparenz.

Der Gesetzesentwurf für beschleunigte Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen ist laut Politologe Jonas Schmid ein geeignetes Mittel zur Verkürzung der Verfahren. Für die Ziele der Energiestrategie 2050 seien die Planungs- und Bewilligungsverfahren heute zu lang. So dauerte ein solches Verfahren im europäischen Umland durchschnittlich 3,5 Jahre. «Bei uns hingegen etwa 15 Jahre», sagte der Politologe von der Universität Bern im Interview mit den Tamedia-Zeitungen.

Schmid sieht Vorteile trotz vorgesehenen Einschränkungen bei Einsprachen und beim Weiterzug von Entscheiden. Und: «Die Gemeinden könnten weiterhin über die Nutzungsplanung entscheiden, sie würden also ihr bisheriges Vetorecht behalten. Weiterhin könnten sie beim Richtplan die Verletzung der Gemeindeautonomie monieren.»

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Ein Windrad im Wallis. - keystone

Schmid regte zudem mehr Transparenz bei Windkraftprojekten an: «Entwickler von Windprojekten halten oft Planungs- und finanzielle Details geheim, aus Angst, diese könnten der Gegnerschaft Argumente liefern. Das ist eine unnötige Frustration, denn schliesslich müssen die Projekte vor der Bevölkerung bestehen. An Subventionen gekoppelte Offenlegungspflichten auf kantonaler Ebene wären hier sicherlich eine Überlegung wert.»

Im Gegensatz zum allgemeinen Eindruck, seien nicht alle Windkraftprojekte hart umkämpft. Es sei «eine kleine, sehr gut organisierte Minderheit an Personen und Organisationen, die sich mit beachtlichem Erfolg gegen sehr viele Projekte einsetzt», so Schmid, der seit 2018 zu Windenergie in der Schweiz forscht.

Ende Januar hatte die Umweltkommission des Nationalrats (Urek-N) den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen vorgestellt und dem Bundesrat zur Stellungnahme geschickt. Der Bundesrat begrüsste die Pläne am Freitag, schlug aber Präzisierungen vor.

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