Prozess vor Bundesstrafgericht wegen Import von Militärhelikoptern
Ein Firmenchef aus dem Tessin kommt vor Gericht, weil er Helikopter aus Italien in die Schweiz importieren wollte. Dabei fehlte ihm die Bewilligung.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann kaufte einer Waffenfirma aus Italien zwei Militärflugzeuge ab.
- Die Lieferung wurde am Zoll von Mendrisio TI beschlagnahmt.
- Der Mann wurde wegen versuchten Verstosses gegen das Kriegsmaterialgesetz verurteilt.
- Er muss nun vor dem Bundesstrafgericht erscheinen.
Der Chef einer Tessiner Firma muss sich ab Montag wegen versuchten Verstosses gegen das Kriegsmaterialgesetz vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. Er hatte aus Italien zwei Militärhelikopter in die Schweiz importieren wollen.
Im Februar 2018 hatte ein Spediteur das Eintreffen von Flugzeugteilen in Chiasso angekündigt. Die von einer italienischen Waffenfabrik aufgegebene Sendung war an eine Tessiner Luftfahrtfirma adressiert.
Beim Eintreffen an der Grenze stellte das Zollinspektorat von Mendrisio fest, dass es sich um zwei Militärhelikopter Agusta Bell 212 ASW (anti-submarine warfare, Anti-U-Boot-Krieg) handelte, wie sie von der italienischen Marine verwendet werden. Bei den zwei Maschinen fehlten Motor und Getriebe.
Zwei Helikopter beschlagnahmt
Das Zollinspektorat benachrichtigte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und beschlagnahmte in Absprache mit diesem die zwei Helikopter, deren Import nicht bewilligt war.
Der Tessiner Firmenchef, der die Maschinen importieren wollte, wurde von der Bundesanwaltschaft per Strafbefehl wegen versuchten Verstosses gegen das Kriegsmaterialgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 30 Franken sowie einer Busse von 100 Franken verurteilt. Der Verurteilte legte dagegen Rekurs ein, weshalb er nun vor dem Bundesstrafgericht erscheinen muss.