Raser und Unfälle: Hier setzt die Polizei Drohnen ein
In Thurgau konnte erstmals ein rechtswirksames Urteil durch den Einsatz von Drohnen gefällt werden. Ein Verkehrsraser wurde dank der Aufnahmen entlarvt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann fährt mit 213 Stundenkilometern auf dem Töff und begeht Verkehrsdelikte.
- Der Einsatz von Drohnen ermöglicht ein rechtswirksames Urteil.
- Nau.ch hat bei anderen Kantonen nachgefragt, ob sie ebenfalls Drohnen einsetzen.
Dieses Urteil könnte in der Schweiz von grosser Bedeutung sein: Richterin Anja Scholz vom Bezirksgericht Frauenfeld hat letzte Woche den Einsatz von Drohnen bei einer Verkehrskontrolle der Polizei bewilligt. So konnte ein Motorradfahrer, der mit 213 Stundenkilometern unterwegs war, erwischt werden.
Es handelt sich hierzulande um eine Premiere. Erstmals hat die Polizei rechtens eine Drohne zur Beweisführung in einem Verkehrsdelikt eingesetzt, wie das «Tagblatt» berichtet.
Töfffahrer machte auch noch Wheelies
Die Staatsanwaltschaft forderte eine 18-monatige Freiheitsstrafe für den Motorradmechaniker, der mit 213 Stundenkilometern ausserorts eine «Probefahrt» machte. Dies wegen schwerwiegender Verletzungen der Verkehrsregeln.
Seine riskanten Manöver, wie das Durchführen eines «Wheelies» (Fahren auf dem Hinterrad), brachten ihm nicht nur eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Er sollte ausserdem eine Geldstrafe von 2200 Franken zahlen. Dazu kommen noch Verfahrens- und Gerichtskosten in Höhe von 4840 Franken und Anwaltskosten von über 8200 Franken.
Dass Drohnen bei Verkehrsdelikten ihren Einsatz finden, ist unüblich. Die Verteidigung monierte eine Unzulässigkeit des Drohnenmaterials bei der Beweisführung. Drohnen sind weder geeicht noch auf Geschwindigkeitsmessungen optimiert.
Doch die Staatsanwaltschaft schlug dies schnell ab. Das Drohnenmaterial sei nicht zur Geschwindigkeitsmessung, sondern zur Dokumentation von strafrechtlich relevantem Fehlverhalten da. Die Geschwindigkeit wurde mittels einer Weg-Zeit-Berechnung bestimmt und machte das Drohnenmaterial rechtens.
Andere Polizeien verzichten auf Drohnen
Der Kanton Thurgau nimmt so in der Schweiz eine Vorreiterrolle ein. Doch setzen andere Polizisten in der Schweiz in solchen Fällen nicht ebenfalls Drohnen ein?
Die Kantonspolizei Zürich winkt ab. Gegenüber Nau.ch heisst es: «Nein. Drohnen sind vorhanden, werden aber anderweitig eingesetzt.»
Auch in Luzern finden Drohnen nur in anderen Fällen Anwendung: «Wir setzen unsere modernen Drohnen zum Beispiel bei Unfällen oder Massenkarambolagen ein», sagt ein Pressesprecher. Er führt aus: «Bei Karambolagen helfen uns die Drohnen, Pläne für die Einsatzfahrzeuge zu zeichnen.»
Bern hat bisher ebenfalls keine Drohnen zur Feststellung von Verkehrsdelikten eingesetzt. Nur zur Dokumentation und Auswertung von Verkehrsunfällen werden sie gebraucht. Auch die Kantonspolizeien von Aargau, Schwyz und St.Gallen geben ähnliche Antworten.