RAV: Stellenmeldepflicht laut Seco gut angelaufen
Seit dem 1. Juli wurde unter dem «Inländervorrang light» die Stellenmeldepflicht eingeführt. Im ersten Monat verdoppelte sich die Anzahl gemeldeter Stellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 1. Juli gilt in der Schweiz die Stellenmeldepflicht.
- Beim RAV wurden fast doppelt so viele Stellen gemeldet.
Die auf den 1. Juli 2018 eingeführte Stellenmeldepflicht in der Schweiz hat im ersten Monat zu einer starken Zunahme der offenen Stellen geführt. Das verantwortliche Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ist entsprechend zufrieden. «Die Stellenmeldepflicht ist gut angelaufen», sagte Boris Zürcher, Leiter der Direktion Arbeit beim Seco, am Donnerstag an einer Telefonkonferenz mit Journalisten.
Konkret nahm die Zahl der bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldeten offen Stellen im Juli um 13'150 auf 30'004 Stellen zu, wobei 14'284 der Stellen der Meldepflicht unterstanden. «Die Meldepflicht wurde breit umgesetzt, wobei die Zahl der neu gemeldeten Stellen unsere Erwartungen übertrifft», so Zürcher. Erfreulich sei zudem, dass auch rund 2'000 zusätzliche Stellen im Bereich der nicht meldepflichtigen Stellen bei den RAV gemeldet wurden.
Genaue Analyse erst nach zwölf Monaten
Wie wirksam die neuen Massnahmen sind, weiss das Seco allerdings noch nicht. Man könne nicht sagen, wieviele der gemeldeten offenen Stellen durch ein RAV besetzt worden seien, meinte der Seco-Verantwortliche. «Eine genaue Analyse machen wir erst, wenn wir zwölf Monate Erfahrung mit dem neuen System haben.»
Bei der Stellenmeldepflicht handelt es sich um den sogenannten «Inländervorrang light», den das Parlament Ende 2016 zur Umsetzung der SVP-Masseneinwanderungsinitiative beschlossen hatte. Konkret gilt die Meldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8 Prozent schweizweit.