Register von Swisstransplant soll Suche nach Organspender optimieren

Keystone-SDA
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Bern,

Das Organspenderegister soll dokumentieren, ob Menschen ihre Organe spenden wollen oder nicht. Er soll Angehörigen von Verstorbenen helfen.

Organspendeausweis swisstransplant
Eine Frau füllt einen Organspendeausweis von Swisstransplant aus. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Swisstransplant lanciert ein Spenderegister zur Vereinfachung der Suche nach Organen.
  • Viele Angehörige wissen nicht, ob der Verstorbene der Organspende zustimmen würden.

Die Hälfte der Angehörigen wissen hierzulande nicht, ob der Verstorbene einer Organspende zugestimmt hätte. Das will Swisstransplant ändern und hat ein Organspenderegister lanciert. Darin können Menschen festhalten, ob sie ihre Organe spenden wollen oder nicht.

Steht bei einem Todesfall auf einer Intensivstation die Frage nach einer Organspende im Raum, kennen mehr als die Hälfte der Angehörigen den Wunsch des Verstorbenen nicht. Auf 100 Verstorbene würden lediglich fünf Spendekarten gefunden, erklärte Pierre-Yves Maillard, Präsident der Stiftung Swisstransplant, am Montag vor den Medien in Bern.

In dieser schwierigen Situation müssten die Angehörigen stellvertretend im Sinne des Verstorbenen entscheiden. Damit künftig Gewissheit besteht, hat Swisstransplant ein nationales Organspenderegister entwickelt. Darin können ab Montag alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, ihren Entscheid für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende festhalten.

Zusammenarbeit zwischen Spital, Swisstransplant und den Angehörigen

Den Entscheid abfragen können nur Fachpersonen im behandelnden Spital, nachdem bei einer aussichtslosen Prognose der Therapieabbruch entschieden wurde und die Frage nach der Organspende im Raum steht. Ist ein Eintrag vorhanden, stellt Swisstransplant dem anfragenden Spital das hinterlegte Datenblatt mit dem Entscheid zu.

Das weitere Vorgehen wird mit den Angehörigen besprochen. Dadurch erhielten sie wie auch das Spitalpersonal die Sicherheit, im Sinne der verstorbenen Person zu handeln, betont Swisstransplant.

Ein Eintrag erfolgt über eine Website. Künftig soll dies auch in ausgewählten Spitälern und Gemeindeverwaltungen möglich sein. Swisstransplant ist nach eigenen Angaben mit interessierten Kreisen im Gespräch.

Schweiz bleibt hinter Zielen zurück

Die Zahl der Organspender hat 2017 einen neuen Höchststand erreicht. So stieg die Spendenzahl pro Million Einwohner von 13,7 im Jahr 2013 auf 17,2 im vergangenen Jahr. Transplantiert wurden insgesamt 461 Organe von Verstorbenen.

Die Zunahme führt der Bund auf den Aktionsplan zur Organspende zurück. Dieser wurde im Mai bis 2021 verlängert. Ziel ist es, die Zahl der Organspender auf 20 Spender pro Million Einwohner zu steigern.

Im europäischen Vergleich bleibt die Organspende hierzulande im unteren Drittel. Daran würde auch das anvisierte Ziel nichts ändern. Länder wie Frankreich, Portugal oder Italien weisen alle Werte von weit über 20 auf. Spanien hat sogar 35,9 Spender pro Million Einwohner.

Initiative will Widerspruchslösung

Einen anderen Weg will die Bewegung Jeune Chambre Internationale (JCI) Riviera gehen. Sie hat eine eidgenössische Volksinitiative zur Förderung der Organspenden lanciert, die auch von Swisstransplant unterstützt wird. Jede verstorbene Person soll zum potenziellen Spender werden, wenn sie dies zu Lebzeiten nicht ausdrücklich ablehnt.

Derzeit benötigen Organspender in der Schweiz eine Organspendekarte und erklären so ihre Zustimmung zur Entnahme von Organen gegenüber Familienangehörigen. Theoretisch sind damit alle ab dem Augenblick der geäusserten Zustimmung potenzielle Spender.

In der Praxis wendet man sich im Todesfall an die Angehörigen. In 60 Prozent der Fälle führt dies nach Angaben der Initianten aber zu einer Ablehnung der Organspende, obwohl eigentlich 85 Prozent der Bevölkerung die Organspende befürworten.

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