Ruhezeiten gelten künftig für Kleintransporter im Grenzverkehr

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Bern,

Gesetzesänderung für den Lieferverkehr: Arbeits- und Ruhezeiten werden künftig auf grenzüberschreitende Kleintransporter ausgeweitet.

Das Bild zeigt Verkehr.
Auch für grenzüberschreitende Kleintransporter gelten zukünftig die Arbeits- und Ruhezeiten. - keystone

Lenkerinnen und Lenker von grenzüberschreitenden Lieferwagen müssen sich künftig an Arbeits- und Ruhezeitvorschriften halten. Der Bundesrat hat eine entsprechende Anpassung beschlossen, welche im Einklang mit Regelungen in der EU steht. Die Regierung erfüllt damit einen parlamentarischen Vorstoss.

Wie in der EU gilt die Anpassung ab dem 1. Juli 2026, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Für den Verkehr innerhalb der Schweiz ändere sich nichts.

Das bedeutet die Gesetzesänderung konkret

Betroffen von der Änderung seien hauptberufliche Lenkerinnen und Lenker von Lieferwagen zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Warentransport. Die müssten sich an die gleichen Regeln halten wie Fahrer und Fahrerinnen von Lastwagen.

Die betroffenen Lieferwagen müssen mit einem intelligenten Fahrtschreiber ausgerüstet werden, wie es weiter hiess. Von dieser neuen Regelung seien in der Schweiz rund 1200 Fahrzeuge und maximal 3200 Personen betroffen.

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Kommentare

User #2780 (nicht angemeldet)

Ruhezeiten sind wichtig. Sonst lassen die kognitiven Fähigkeiten der Fahrer nach und es kann zu Unfällen kommen. LOL.

User #6467 (nicht angemeldet)

Und schon wieder etwas, was die Kosten in die Höhe treibt und den Aufwand der KMU aufbläht, wofür? für NICHTS ausser dass alles wieder etwas teurer wird.

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