Ruhezeiten gelten künftig für Kleintransporter im Grenzverkehr
Gesetzesänderung für den Lieferverkehr: Arbeits- und Ruhezeiten werden künftig auf grenzüberschreitende Kleintransporter ausgeweitet.

Lenkerinnen und Lenker von grenzüberschreitenden Lieferwagen müssen sich künftig an Arbeits- und Ruhezeitvorschriften halten. Der Bundesrat hat eine entsprechende Anpassung beschlossen, welche im Einklang mit Regelungen in der EU steht. Die Regierung erfüllt damit einen parlamentarischen Vorstoss.
Wie in der EU gilt die Anpassung ab dem 1. Juli 2026, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Für den Verkehr innerhalb der Schweiz ändere sich nichts.
Das bedeutet die Gesetzesänderung konkret
Betroffen von der Änderung seien hauptberufliche Lenkerinnen und Lenker von Lieferwagen zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Warentransport. Die müssten sich an die gleichen Regeln halten wie Fahrer und Fahrerinnen von Lastwagen.
Die betroffenen Lieferwagen müssen mit einem intelligenten Fahrtschreiber ausgerüstet werden, wie es weiter hiess. Von dieser neuen Regelung seien in der Schweiz rund 1200 Fahrzeuge und maximal 3200 Personen betroffen.