Schnelle E-Bikes brauchen ab April einen Geschwindigkeitsmesser
Dieses Jahr ändert sich einiges im Verkehr. Neue Velos benötigen Tachos, Autos erhalten neue Sicherheitsstandards und auch bei Fahrausweisen gibt es Änderungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. April müssen neu zugelassene schnelle E-Bikes mit einem Tacho ausgerüstet sein.
- Für Autos treten verschärfte Sicherheitsstandards in Kraft.
- Bereits ab März gelten neue Bestimmungen bei Untersuchungen zum Erhalt der Fahrerlaubnis.
Schnelle E-Bikes müssen ab dem 1. April mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgestattet werden – beim Fahren ohne Tacho droht eine Busse von 20 Franken. Auch der blaue Führerausweis verliert am 31. Oktober seine Gültigkeit.
Er empfehle, den alten Führerausweis aus blauem Papier so bald wie möglich gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat auszutauschen, teilte der Touring Club Schweiz (TCS) am Donnerstag mit. Ab dem 1. November sei die Polizei berechtigt, Bussen zu verteilen.
Gilt vorerst nur für neue Velos
Die Tacho-Pflicht für schnelle E-Bikes gelte vorerst nur für neu in den Verkehr gesetzte Velos, hiess es weiter. Fahrzeuge, die bereits im Verkehr sind, müssen bis zum 1. April 2027 damit ausgerüstet werden.
Neue Strassenverkehrsvorschriften gibt es auch betreffend der Fahrprüfung. Laut TCS gelten bereits ab dem 1. März neue Bestimmungen für Sehtests und medizinische Untersuchungen rund um die Fahrfähigkeit.
Menschen, die bereits im Besitz eines gültigen Fahrausweises sind, müssen keinen neuen Sehtest mehr absolvieren, um einen Führerausweis einer anderen Kategorie zu erhalten.
Ab dem 75. Lebensjahr ist eine medizinische Untersuchung Voraussetzung, um den Fahrausweis zu erhalten.
Früher galten diese Anforderungen bereits ab dem 65. Lebensjahr. Bei praktischen Prüfungen der Kategorien A und B ist es zudem Pflicht, mindestens 45 Minuten im Verkehr zu fahren.
In Kürze auch neue Auto-Sicherheitsstandards
Zudem gelten ab dem 1. April verschärfte Sicherheitsstandards für Autos. Neue Fahrzeuge müssen mit einem Unfalldatenschreiber und neuen Fahrassistenzsystemen, die den europäischen Zulassungsstandards entsprechen, ausgestattet sein, hiess es in der Medienmitteilung.
Solche Systeme dienen der Warnung vor Müdigkeit oder Ablenkung, zur automatischen Notbremsung bei Gefahr oder zur Unterstützung beim Rückwärtsfahren und Abbiegen. Ausserdem werden verbesserte Karosserieelemente obligatorisch. Diese sorgen bei Unfällen für einen weniger harten Aufprall und schützen damit Velofahrer, Fussgänger und Fahrzeuginsassen besser.