Schweiz gegen mehr Grenzkontrollen zur Migrationskontrolle

Keystone-SDA
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Bern,

Die Schweiz als Schengen-Staat hält wenig von den Plänen des deutschen Innenministers Seehofer für mehr Grenzkontrollen zur Zurückweisung von Flüchtlingen.

Ein Zöllner kontrolliert ein Auto an einer Grenze.
Ein Zöllner kontrolliert ein Auto an einer Grenze. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Es sei eine Illusion, mit mehr Grenzkontrollen irreguläre Migration zu unterbinden.
  • Das sagte ein Sprecher des Staatssekretariats für Migration.
  • Die Schweiz sei dafür, Migranten gerecht in den Schengen-Staaten zu verteilen.

«Aus Sicht der Schweiz ist es eine Illusion anzunehmen, man könne mit mehr Grenzkontrollen irreguläre Migration vollständig unterbinden.» Dies sagte ein Sprecher des Staatssekretariats für Migration. «Nationale und einseitige Massnahmen lösen keine Herausforderungen, sondern schieben die Verantwortung lediglich an die Aussengrenzenstaaten. Dies gilt es zu verhindern.»

Systematische Kontrollen abgeschafft

An ihrer Südgrenze schickt die Schweiz Migranten zurück. 2556 «Übergaben an ausländische Behörden» waren es in der Region IV an der Grenze zu Italien bis Ende Mai, wie das Grenzwachtkorps berichtet. Als Schengen-Mitglied hat die Schweiz zwar systematische Personenkontrollen abgeschafft. Sie führt aber weiter Zoll- und Ausweiskontrollen durch, weil sie nicht in der EU-Zollunion ist. Grenzen werden teilweise mit Drohnen überwacht.

In den Regionen I und II, die an die 350 Kilometer lange Grenze zu Deutschland stossen, wurden bis Ende Mai gut 2300 Migranten ohne gültige Papiere aufgegriffen. Ob sie nach Deutschland wollten, erhebt das Grenzkorps nicht.

Migranten gerecht verteilen

Die Schweiz sei dafür, Migranten gerecht in den Schengen-Staaten zu verteilen, sagte der Sprecher weiter. «Zusammen mit der Angleichung der materiellen Standards in den Dublin-Staaten kann somit am besten sichergestellt werden, dass die Rechte der Schutzsuchenden gewahrt werden und Sekundärmigration verhindert wird.»

Laut der sogenannten Dublin-Verordnung ist jener Staat für einen Migranten zuständig, in dem dieser erstmals EU-Boden betreten hat. In der EU wird derzeit um eine Reform der Verordnung gerungen.

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