Bei Prozessen gegen Klima-Aktivisten fällen Gerichte hierzulande politische Urteile – unbewusst. Zu diesem Schluss kommt eine neue Studie.
Polizeibeamte beim Entfernen eines auf die Strasse geklebten Aktivisten in Zürich. (Archivbild)
Polizeibeamte beim Entfernen eines auf die Strasse geklebten Aktivisten in Zürich. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Studie: Schweizer Gerichte fällen politische Urteile bei Klima-Prozessen.
  • Klimaaktivisten vor Gericht: Menschenrechtsaspekt oft vernachlässigt.
  • Gewaltfreier Widerstand wird als Verbrechen behandelt, nicht als Vergehen.
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Bei Prozessen gegen Klimaaktivistinnen und -aktivisten fällen Gerichte laut einer Studie politische Urteile, ohne sich dessen bewusst zu sein. So beurteilte die Mehrheit der Gerichte den Klimawandel nicht unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte.

Die richterlichen Behörden in der Schweiz betrachteten den Klimawandel als Tatsache, gingen aber davon aus, dass Folgen und Lösungsansätze nicht vor ein Gericht gehören würden, heisst es in einer Studie der Universitäten Bern und Lausanne, über welche die Zeitung «Le Courrier» am Donnerstag berichtete.

Gewaltfreier Widerstand werde wie ein Verbrechen verfolgt und nicht wie ein Vergehen. Meistens erfolgten die Urteile aufgrund von Nötigung. Die Gerichte würden der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit weniger Gewicht einräumen, als dem Recht auf Privatbesitz und Bewegungsfreiheit, schliessen die Studienverfasser aufgrund der Analyse von rund 150 Urteilen.

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