Schweizer Razzien: Elf Terror-Verdächtige von Polizei verhaftet

Stéphanie Hofer
Stéphanie Hofer

Bern,

In Bern, Zürich und Schaffhausen wurden gestern Dienstag bei koordinierten Razzien elf Hausdurchsuchungen durchgeführt. Rund 100 Beamte standen im Einsatz.

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Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) in Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Gestern wurden in drei Schweizer Kantonen eine kooperierte Operation durchgeführt.
  • Mehrere Häuser wurden in den Kantonen Bern, Zürich und Schaffhausen durchsucht.
  • Elf Personen wurden verhaftet, fünf davon sind minderjährig.

Die Bundesanwaltschaft, die Jugendanwaltschaft Winterthur ZH und die Jugendanwaltschaft Bern haben gestern Dienstag mehrere Häuser durchsucht. Dies taten sie zeitgleich an verschiedenen Orten in Bern, Zürich und Schaffhausen.

Im Rahmen von Strafverfahren der beteiligten Behörden richteten sich die Razzien gegen insgesamt elf Beschuldigte. Dabei geht es um die Terrorbekämpfung, wie der Bund mitteilt.

100 Beamte bei Razzien im Einsatz

Im Einsatz waren neben Vertretern von Jugend- und Bundesanwaltschaft rund 100 Beamte. Diese sind beim Fedpol und den Kantonspolizeien Bern, Zürich und Schaffhausen angestellt.

Die Verdächtigen stehen wegen des Verdachts des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen im Fokus der Ermittler.

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Mehrere Streifenwagen der Polizei. (Symbolbild - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Die Verdächtigen befinden sich in Haft. Sechs von ihnen sind über 18 Jahre alt, fünf sind minderjährig. Unter ihnen befindet sich laut «20 Minuten» auch ein 21-Jähriger aus Winterthur. 2014 reiste er gemeinsam mit seiner Schwester nach Syrien zum IS.

Nach ihrer Rückkehr im Jahr darauf wurden die Geschwister verhaftet. Der Beschuldigte erhielt vom Bezirksgericht Winterthur eine bedingte Freiheitsstrafe von elf Monaten, wobei ihm zehn Monate Untersuchungshaft angerechnet wurden. Zusätzlich wurde er ein Jahr auf Probe gestellt.

Für den Beschuldigten wird Untersuchungshaft beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht beantragt, bis zum definitiven Entscheid des Gerichts bleibt er in Haft. Momentan gilt noch die Unschuldsvermutung.

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