Ein Schweizer muss sich vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten, weil er zwei dunkelhäutige Jugendliche auf einem Basketballplatz drangsaliert hatte.
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Das Bezirksgericht in Hinwil ZH. (Symbolbild) - keystone
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Vor dem Bezirksgericht Hinwil muss sich heute Montag ein 40-jähriger Schweizer verantworten, der zwei dunkelhäutige Jugendliche auf einem Basketballplatz drangsaliert hatte. Dabei zeigte er auch den Hitlergruss und beschimpfte sie als «Neger».

Der Zürcher Oberländer sitzt seit dem Vorfall im Oktober 2023 im Gefängnis. Er hatte an einem Sonntagnachmittag einen dunkelhäutigen Jugendlichen auf einem Basketballplatz als «Neger» beschimpft, der zurück nach Afrika solle. Danach herrschte er ihn gemäss Anklageschrift an, die Anlage zu verlassen und nie mehr zu betreten.

Als der eingeschüchterte Jugendliche ausserhalb des Metallzauns war, kam der Beschuldigte mit einem Hammer auf ihn zu, den er offenbar im Rucksack bei sich hatte. Mehrmals habe er den Hammer dann auf Kopf- und Halshöhe gegen den Zaun geschlagen. Der Jugendliche habe fürchten müssen, dass der Schweizer ihm mit dem Hammer etwas antue.

Hitlergruss und Diskriminierung

Danach ging der Beschuldigte gemäss Anklage zu einem anderen Jugendlichen und machte vor diesem mit nacktem Oberkörper den Hitlergruss. Weil er «noch nie einen Schwarzen in einer deutschen Kleidermarke» gesehen habe – der Jugendliche trug eine Adidas-Trainerjacke – zückte er daraufhin sein Handy und fotografierte ihn.

Die Staatsanwaltschaft beantragt für den arbeitslosen, vorbestraften Hochbauzeichner eine Verurteilung wegen mehrfacher Drohung, mehrfacher Diskriminierung und Aufruf zu Hass sowie mehrfacher Beschimpfung.

Dafür solle er mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken bestraft werden, fordert die Anklage. In den 180 Tagessätzen enthalten sind die 120 Tagessätze einer früheren bedingten Geldstrafe, die nun auch vollzogen werden soll.

Therapie statt Gefängnis

Statt ins Gefängnis will die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten aber in eine Klinik schicken. Die Freiheitsstrafe solle zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden. Der mutmassliche Rassist soll also hinter Gittern eine Therapie machen. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch offen.

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