Schweizer Tierschutz prangert Missstände in Zoofachgeschäften an
Der Schweizer Tierschutz kritisiert Missstände in Zoofachgeschäften. Die wenigsten würden sich an die Tierschutzverordnung halten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Schweizer Tierschutz kritisiert Missstände in Zoofachgeschäften.
- Die wenigsten würden sich an die Tierschutzverordnung halten.
In der Schweiz gibt es zwar eine Tierschutzverordnung zur artgerechten Haltung und zum Verkauf von Heimtieren. Jedoch halten sich die wenigsten Zoofachgeschäfte daran. Dies kritisiert der Schweizer Tierschutz (STS).
«Für die artgerechte Haltung dieser Tiere spielen Zoofachgeschäfte eine Schlüsselrolle», schreibt der Schweizer Tierschutz auf seiner Internetseite. Aber die Zustände im Fachhandel seien »besorgniserregend«, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Laut eigenen Angaben besuchte der STS im Rahmen seiner Zoofachhandel-Recherche im laufenden Jahr 33 Zoofachhandlungen in der ganzen Schweiz. Er fand nur in 2 «keine Gesetzesverstösse im Bereich der Tierhaltung». «Gesetzeswidrigkeiten waren meist im Bereich Gehege-Einrichtung zu verzeichnen (keine Nagemöglichkeiten, ungenügende Einstreutiefe), seltener auch bezüglich Grundfläche oder Höhe der Gehege.» Das schreibt die Tierschutzorganisation weiter.
Zwei Geschäfte «zufriedenstellend»
Zudem würden sich die meisten Fachgeschäfte nur nach den Minimalvorgaben der Tierschutzverordnung richten. Zudem würden sie die gesetzlichen Vorschriften noch immer als «Empfehlung» interpretieren und den Kunden so weitergeben.
Und dies obwohl für gewerbsmässige Verkäufer von Heimtiergehegen die Tierschutzverordnung seit März 2018 eine Informationspflicht vorsehe, kritisiert der STS. «Nicht nur beim Verkauf von Tieren, sondern auch beim Verkauf von Heimtiergehegen sind schriftliche Informationen zur tiergerechten Haltung der jeweiligen Tierart abzugeben.» Darüber hinaus müsse der «Verwendungszweck» der Gehege, egal ob im Ladenlokal oder online angeboten, deklariert sein.
Doch der STS kommt in seiner Recherche zum Schluss, dass nur zwei der 33 besuchten Zoofachhandlungen die Informationspflicht «zufriedenstellend erfüllten». Bei 6 weiteren Geschäften habe es «minimale» Umsetzungsfehler gegeben. Alle anderen hätten die Informationsvorschriften «entweder gar nicht oder nur sehr unzureichend» verfolgt.
«Mangelhafte Gehege-Einrichtungen»
Auch die Haltung der Tiere im Fachhandel wird beanstandet: «Der STS zählte nur vier Zoofachhandlungen, bei denen keine Gesetzesverstösse vorzufinden waren.» Die Einrichtung bei diversen Nager- und Kaninchengehegen in verschiedenen Zoofachgeschäften habe sich verglichen mit den Vorjahren verschlechtert. Das heisst es auf der Seite der Organisation.
Wegen der «Vorbildfunktion» sieht der STS Auswirkungen. Denn: «Je besser Zoofachgeschäfte ihre Kunden informieren und je tierfreundlicher ihr Angebot ist, desto grösser ist die Chance, dass die Kunden ihre Heimtiere korrekt halten.»
Der STS fordert deshalb, dass der Schweizer Zoofachhandel endlich seiner Informationspflicht nachkommen müsse. Auch bei der Tierhaltung «sei das Verständnis für die Bedürfnisse der Tiere und das Erfüllen der Vorbildfunktion Pflicht». Veterinärämter müssten Verstösse einheitlich und konsequent ahnden und die behördlichen Kontrollen verstärkt auf «mangelhafte Gehege-Einrichtungen» gerichtet sein.