Schwyzer Erziehungsrat schränkt Regeln für Homeschooling ein
Der Erziehungsrat hat neue Regeln für private Volksschulen beschlossen. Homeschooling soll nur noch für eigene Kinder oder Haushaltsmitglieder erlaubt sein.
Der Schwyzer Erziehungsrat hat neue Weisungen zur Führung von privaten Volksschulen verabschiedet. Unter anderem soll Homeschooling künftig nur noch bei den eigenen Kindern sowie Haushaltsmitgliedern erlaubt sein. Zudem muss der Privatunterricht mindestens sechs Monate dauern, wie die Staatskanzlei Schwyz am Donnerstag mitteilte.
Dies hat der Erziehungsrat an einer Sitzung von Mitte Dezember 2024 beschlossen. Ebenfalls überarbeitet wurde das Bewilligungsverfahren für private Volksschulen, wie es weiter hiess. Neu können Bewilligungen nur noch auf den Schuljahresbeginn, den 1. August, erteilt werden.
Verschiedene Anforderungen je nach Situation
Zudem unterscheiden sich die einzureichenden Unterlagen je nachdem, ob es sich um eine erstmalige Bewilligung oder eine Verlängerung handelt. Auch die Anforderungen an Lehrpersonen und Schulleitungen wurden angepasst.
So muss jede Schulstufe von mindestens einer stufengerecht ausgebildeten Lehrperson unterrichtet werden. Für Schulleitungen ist künftig statt einer pädagogischen Ausbildung, eine von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren anerkannte Schulleitungsausbildung ausreichend.