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Seniorin geschubst: Gericht verurteilt Frau zu kleiner Verwahrung

Keystone-SDA
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Zürich,

Vor zwei Jahren schubste eine Frau eine Seniorin an einer Bushaltestelle, worauf diese stürzte und starb. Nun wurde sie zu einer kleinen Verwahrung verurteilt.

bushaltestelle
Eine Bushaltestelle. (Symbolbild) - Gemeinde Weggis

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 79-Jährige wurde vor zwei Jahren von einer 32-Jährigen in Zürich geschubst.
  • Diese stürzte und starb zwei Tage später.
  • Das Obergericht verurteilte die schizophrene Frau nun zu einer kleinen Verwahrung.

Eine 32-jährige Frau hat sich vor dem Obergericht erfolglos gegen die kleine Verwahrung gewehrt. Sie schubste vor rund zwei Jahren an einer VBZ-Bushaltestelle eine 79-Jährige. Diese stürzte und starb einige Tage später.

Der Vorfall ereignete sich am 23. Mai 2018 an der VBZ-Haltestelle Zehntenhausplatz in Zürich-Affoltern. Die damals 30 Jahre alte Frau soll die 79-jährige Seniorin in aggressiver Weise gestossen haben.

schweizerische bundesanwaltschaft
Mordprozess um zwei erschossene deutsche Polizisten hat begonnen. (Symbolbild) - Pixabay

Die Beschuldigte räumte im Verfahren ein, die ältere Dame «geschüpft» zu haben, aber «nicht so fest». Dem Stoss mit beiden Händen ging ein harmloser Disput voraus. Nach einem ersten Anrempeln soll die ältere Frau «geht's noch» gesagt haben.

Daraufhin stiess die Angreiferin die Seniorin um. Diese stürzte kopfüber auf den Asphalt. Sie verlor mehrere Zähne und erlitt Schürfungen und Hämatome an Kinn und Knie. Sie musste ins Spital gebracht werden, wo sie wenige Tage später starb.

Angreiferin möglicherweise schizophren

Ein psychiatrisches Gutachten kam zum Schluss: Die heute 32-jährige Angreiferin habe mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit an einer schizophrenen Erkrankung gelitten.

Seit 2012 sei es immer wieder zu Verhaltensauffälligkeiten gekommen, insbesondere zu aggressiv bedrohlichem Verhalten. Im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung verbrachte sie bereits mehrere Monate in einer psychiatrischen Klinik. Auch dort soll sie gegenüber Angestellten aggressiv und handgreiflich geworden sein.

In dem Verfahren vor Obergericht ging es nun um die Frage: Ob die Frau zu einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt werden soll.

«Kleinen Verwahrung»

Mit der umgangssprachlich «kleinen Verwahrung» soll eine schwere psychische Störung therapiert werden. Sie wird verhängt, wenn eine Tat im Zusammenhang mit der Störung steht. Und zu erwarten ist, dass eine Therapie die Rückfallgefahr senken kann.

Die Massnahme wird nach fünf Jahren überprüft und dann entweder fortgeführt oder beendet. Das Bezirksgericht hatte die Frau wegen ihrer psychischen Erkrankung für schuldunfähig erklärt und vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung freigesprochen. Gleichzeitig wurde sie aber zu einer «kleinen Verwahrung» verurteilt.

Der Anwalt der Beschuldigten beantragte vor Obergericht nun eine Verurteilung wegen Tätlichkeit. Anstelle der versuchten schweren Körperverletzung und den Verzicht auf die die «kleine Verwahrung». Das Obergericht sieht die Voraussetzungen für eine stationäre Massnahme jedoch als erfüllt an.

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