Seon AG: Bundesgericht lässt Urteil über Todesfahrer überprüfen

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Lenzburg,

Ein Autofahrer überholte bei Nebel zwei Autos und baut ein Unfall mit zwei Toten. Er erhielt acht Jahre Haft. Nun soll die Strafe reduziert werden.

Beim Unfall zwischen Seon AG und Schafisheim AG sterben zwei Personen.
Beim Unfall zwischen Seon AG und Schafisheim AG sterben zwei Personen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • 2014 baut ein Italiener einen Unfall mit zwei Toten.
  • Er wird zu acht Jahren Haftstrafe verurteilt.
  • Diese Strafe sei zu hoch, entscheidet das Bundesgericht.

Das Aargauer Obergericht muss die Freiheitsstrafe von acht Jahren für den Verursacher eines Unfalls mit zwei Toten und drei Schwerverletzten überprüfen. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde des Italieners teilweise gut. Die Strafe sei «eindeutig zu hoch».

Bereits das Obergericht hatte die Strafe des Bezirksgerichts Lenzburg um drei Jahre reduziert. Der 34-Jährige war im 2016 zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt worden.

Obwohl sich das Bundesgericht nun für eine reduzierte Strafe ausspricht, bestätigte es die Schuldsprüche, wie aus dem am Montag publizierten Urteil hervorgeht. Der Mann ist schuldig der mehrfachen eventualvorsätzlichen Tötung sowie der mehrfachen eventualvorsätzlichen schweren Körperverletzung und der qualifizierten groben Verkehrsverletzung.

Im Nebel zwei Autos überholt

Der Unfall ereignete sich in der Nacht auf den 2. November 2014. Der Todesfahrer hatte zwischen Seon AG und Schafisheim AG zwei Autos überholt – trotz dichten Nebels, einer Sichtweite von rund 150 Metern und einer Sicherheitslinie. Auf der Gegenfahrbahn prallte er mit stark übersetzter Geschwindigkeit frontal in ein korrekt entgegen kommendes Auto.

Darin sassen zwei befreundete Ehepaare. Der 60-jährige Schweizer, der das Auto fuhr, wurde getötet. Seine Ehefrau überlebte den Crash schwer verletzt. Auch eine 50-jährige Schweizerin starb auf der Unfallstelle. Ihr Ehemann überlebte. Der Unfallverursacher erlitt ebenfalls schwere Verletzungen.

Der Unfallverursacher war bei der Kollision mit mindestens 133 km/h statt der erlaubten 80 km/h unterwegs. Der Fahrer hatte zwar Alkohol konsumiert, die Blutalkoholkonzentration lag jedoch unter der strafrechtlich relevanten Grenze.

Strafe «eindeutig zu hoch»

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Einsatzstrafe von acht Jahren «eindeutig zu hoch erscheint». Dies nicht zuletzt im Vergleich mit ähnlich gelagerten Fällen. Der Strafrahmen für den Tod eines Menschen liege zwischen 5 und 20 Jahren.

Der Mann habe lediglich eventualvorsätzlich gehandelt. Dies lasse das Tatunrecht in einem milderen Licht erscheinen als bei einem direkten Vorsatz. Das Obergericht habe dies bei seinem Urteil zwar bedacht, den Umstand jedoch bei der Strafzumessung nicht gebührend berücksichtigt, hält das Bundesgericht in seinen Ausführungen fest.

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