«Sinnloser Tod»: Vorwürfe wegen eingeschläfertem Pferd (†33)
Das 33-jährige Pferd Amico aus Märwil wurde auf Anordnung des Thurgauer Veterinäramtes eingeschläfert. Der Fall sorgt für Aufsehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 33-jähriges Pferd aus Märwil TG wurde eingeschläfert.
- Die Halterin und der Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) sind darüber nicht glücklich.
- Sie wollen nun gegen das Thurgauer Veterinäramt vorgehen.
- Die Einschläferung wurde von ebendiesem angeordnet.
Amico, ein 33-jähriger Wallach aus Märwil TG, ist tot. Wie die «Thurgauer Zeitung» unter Berufung auf die Halterin schreibt, wurde das Pferd am 15. Januar 2025 eingeschläfert.
Die Euthanasie erfolgte auf Anordnung des Thurgauer Veterinäramtes. Die Halterin des Pferdes wehrte sich zunächst gegen diesen Entscheid.
Etwa habe sie eigene Gutachten erstellen lassen, in denen eine Einschläferung als nicht zwingend notwendig angesehen wurde. Auch legte sie Einspruch gegen die Anordnung ein – schlussendlich jedoch ohne Erfolg.
Kontroverse um Gesundheitszustand
Robert Hess, Leiter des Thurgauer Veterinäramts, begründete den Entscheid im November gegenüber der «TZ» mit dem Gesundheitszustand des Pferdes. «Das Tier leidet an chronischen Sehnenentzündungen und an chronischen, degenerativen, arthrotischen Veränderungen an allen vier Gliedmassen.» Die Euthanasie sei alternativlos.
Die Halterin behauptet, der Zustand des Pferdes habe sich in der Zwischenzeit verbessert. Es hätte aber trotzdem keine Chance auf ein Weiterleben bekommen.
Reaktionen und Folgen
Der Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) kündigte an, gegen die Verantwortlichen vorgehen zu wollen. Der Verein äusserte sich in einem Facebook-Post dazu.
Demnach hätte das Veterinäramt das Pferd bei Nichteinhalten der Frist «beschlagnahmt und umgebracht». Man wolle dafür kämpfen, dass die Verantwortlichen für den «sinnlosen Tod» von Amico «zur Rechenschaft gezogen werden».
Die Halterin selbst wünscht sich gemäss «Thurgauer Zeitung» auch, dass der Fall mehr Aufmerksamkeit bekommt. Die Kosten für die Euthanasie sowie den Anwalt muss sie selbst tragen.