Sinoswiss Holding AG forder drei Millionen Franken Schadensersatz
Die Schweizer Tochterfirma eines chinesischen Unternehmens fordert drei Millionen Franken Schadenersatz von der Stadt Rapperswil-Jona.

Die Sinoswiss Holding AG hat die Stadt Rapperswil-Jona betrieben. Wegen eines geplatzten Grundstücksgeschäfts fordert sie Schadenersatz in der Höhe von drei Millionen Franken, schrieb die Stadt am Montag in einer Mitteilung. Der Stadtrat zeigte sich darin «befremdet» über das Vorgehen der Holding.
Auslöser des Streits war ein geplanter Landverkauf an die Schweizer Tochterfirma eines chinesischen Unternehmens. Diese plante ein Innovation-Center für Start-ups, denen Kontakte nach China vermittelt werden sollten. Bereits das sorgte in Rapperswil-Jona für Unbehagen.
Die Kritik drehte sich schliesslich um die Frage, ob der Stadtrat berechtigt gewesen war, das Grundstück in eigener Regie zu verkaufen oder ob das Geschäft dem fakultativen Referendum unterstanden hätte.
Gegen den Verkaufsentscheid reichte eine Privatperson Beschwerde ein, die vom St. Galler Verwaltungsgericht gutgeheissen wurde.
Im August 2024 wollte die Stadt einen Schlussstrich unter das Grundstücksgeschäft mit der Sinoswiss Holding AG ziehen.
Verpasste Fristen
Laut Stadtrat war nicht etwa das Urteil des Verwaltungsgerichts der Grund für das Scheitern des Deals mit der Sinoswiss. Der 2021 abgeschlossene Verkaufsvertrag sei wegen verpasster Fristen des Unternehmens hinfällig geworden, argumentierte die Stadt.
Die Handänderung könne damit nicht erfolgen und es werde keine Baubewilligung erteilt. Das Grundstück verblieb im Besitz der Stadt.
Bei der Sinoswiss zeigte man sich überrascht und vertrat die Ansicht, dass sämtliche Fristen eingehalten wurden.
Rechtliche Schritte angekündigt
Im April 2023 sei für das Projekt bereits ein Baugesuch eingereicht worden, das die Vorprüfung durch den Kanton durchlaufen habe. Vielmehr habe die Stadt während des Bewilligungsverfahrens viel Zeit verstreichen lassen, teilte das Unternehmen im August 2024 mit.
Die Sinowiss erachtete den Kaufvertrag weiterhin als gültig. Die Firma kündete rechtliche Schritte an.