Solothurn und Aargau wollen schärferes Verbot von Nazi-Symbolen
Die Kantone Solothurn und Aargau unterstützen das geplante Verbot von Nazisymbolen, fordern aber strengere Sanktionen.

Die Regierungen der Kantone Solothurn und Aargau unterstützen das vom Bund geplante Verbot von Nazisymbolen in der Öffentlichkeit. Sie fordern jedoch höhere Bussen. Der Kanton Solothurn will, dass das Verbot im Strafgesetzbuch verankert und Nazi-Symbole auch im privaten Raum strafbar sind.
Der Bundesrat will das Verwenden und Verbreiten von Nazisymbolen in der Öffentlichkeit in einem neuen Bundesgesetz verbieten. Wer gegen das Verbot verstösst, soll mit einer Ordnungsbusse von 200 Franken, im Wiederholungsfall bis zu 1000 Franken, bestraft werden.
Verbieten will der Bundesrat nicht nur Hakenkreuz, Hitlergruss und SS-Runen, sondern auch Zahlencodes wie «18» und «88», die als «Adolf Hitler» oder «Heil Hitler» gelesen werden können. Das reine Zurschaustellen von Nazisymbolen in der Öffentlichkeit in der Schweiz ist derzeit nicht strafbar.
Dem Solothurner Regierungsrat sind die Pläne zu wenig griffig. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb das Verbot nicht im Strafgesetzbuch verankert werde, schrieb er dem Bundesamt für Justiz. Die Stellungnahme liegt vor.
«Kritik an den vorgeschlagenen Massnahmen»
Das Verbot solle ein Vergehenstatbestand und nicht bloss ein Übertretungstatbestand sein. Der Regierungsrat lehnt den Strafrahmen von maximal 1000 Franken als zu tief ab. Ungeachtet des höheren Gefahrenpotentials handle es sich dabei um den gleichen Strafrahmen wie bei der Missachtung des Verbots der Verhüllung des Gesichts.
Im weiteren macht sich der Regierungsrat dafür stark, dass es auch verboten ist, nationalsozialistische Symbole im privaten Raum zu verwenden, sofern sie von öffentlich zugänglichen Orten aus einsehbar sind.
Der Aargauer Regierungsrat nimmt zum Gesetzesentwurf weniger ausführlich Stellung. Die maximale Strafandrohung einer Busse von 100 Franken, insbesondere bei Wiederholungstäterinnen und Wiederholungstätern, sei zu gering, heisst es in der Stellungnahme.
Er schlägt vor, dass eine Widerhandlung gegen das Verbot mit einer Busse von bis zu 10'00 Franken bestraft werden kann. Es bestehe kein Grund, um vom üblichen Bussenrahmen gemäss des Schweizerischen Strafgesetzbuchs abzuweichen.