Sozialamt erteilt Mädchen wegen Sozialhilfe Gymi Verbot
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Obwalden wollte das Sozialamt einem Mädchen die Fachmittelschule verbieten.
- Der Grund: Ihre eritreischen Eltern leben in der Schweiz von der Sozialhilfe.
- Erst nach einer Intervention eines Anwalts nahmen die Behörden ihre Entscheidung zurück.
Was tun nach der obligatorischen Schule? Ist die Berufslehre immer noch der Königsweg, oder geht man heute lieber ins Gymnasium? Für Rahel* aus Kerns OW ist der Fall klar. Sie möchte nach den Sommerferien die Fachmittelschule besuchen. Ihr Weg dahin war jedoch alles andere als einfach. Grund: Die Sozialbehörde ihrer Wohngemeinde verwehrte ihr den Zutritt – und das nur, weil Rahels Familie Sozialhilfe bezieht.
Ein Kind von Sozialhilfebezügern müsse «mit der Ausbildung baldmöglichst ein existenzsicherndes Einkommen erzielen», zitiert der «Beobachter» eine schriftliche Verfügung der Behörde. Sie riet dem Mädchen, eine Lehre als Kauffrau oder Fachfrau Gesundheit zu absolvieren. Falls Rahel Widerstand leiste, könnte die monatliche Alimente der Familie um 400 Franken gekürzt werden.
Ein herber Rückschlag für die junge Eritreerin. Doch aus dem anfänglichen Frust wird Widerstand. Dank eines monatelangen juristischen Hickhacks ruderte die Kernser Behörde letztlich zurück. Und so besucht Rahel nun die Kantonsschule in Sarnen. Ihre schulischen Leistungen reichten letztlich sogar für den Übertritt ins anspruchsvollere Gymnasium. Damit hat Rahel sie genommen, die letzte Hürde auf ihrem Weg ins Gymnasium.
* Name geändert