Spital: Nationalratskommission will Gebühren für die Notaufnahme
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gesundheitskommission will eine Gebühr für den Spitalnotfall einführen.
- Die SGK hat zwei parlamentarische Initiativen gutgeheissen.
- Auch Gebühren für Arztpraxen stehen zur Diskussion.
Wer den Spitalnotfall aufsucht, soll eine Gebühr von etwa 50 Franken zahlen müssen. Das will die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK). Auch eine Bargebühr für Besuche in Arztpraxen steht zur Diskussion.
Die SGK hat zwei parlamentarische Initiativen gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Mit den Gebühren will sie unnötige Arztbesuche und Bagatellfälle in der Notaufnahme eindämmen. Stimmt die Ständeratskommission zu, kann die SGK einen Entwurf für eine Gesetzesänderung ausarbeiten.
Die Initiative von Thomas Weibel (GLP/ZH) hiess sie mit 17 zu 7 Stimmen gut. Weibel fordert eine Gebühr von etwa 50 Franken für den Eintritt in den Spitalnotfall. Entfallen würde diese bei Kindern und Jugendlichen, im Falle einer ärztlichen Zuweisung oder bei einer nachfolgenden stationären Behandlung.
Die Initiative von Thomas Burgherr (SVP/AG) nahm die SGK mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Nach seinem Willen soll bei jedem ambulanten Spital- oder Praxisbesuch für einen neuen Behandlungsfall ein «symbolischer Selbstkostenanteil» in bar erhoben und sofort eingezogen werden. In Spitalambulatorien wäre der Betrag doppelt so hoch wie in Arztpraxen.
Das Parlament soll für bestimmte Patientengruppen und medizinische Massnahmen Ausnahmen definieren können. Für Härtefälle - beispielsweise randständige Personen ohne Bargeld - würde der Bundesrat eine Inkassolösung erlassen.