Eine junge Frau übernachtete knapp einen Monat in St.-Galler-Hotels – jedoch ohne ihre Rechnung zu bezahlen.
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Ein Hotelzimmer. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 22-Jährige machte es sich in mehreren Hotels in St. Gallen bequem.
  • Ihre Rechnungen bezahlte sie nicht. Sie meinte, ihr «Arbeitgeber» würde sie begleichen.
  • Der Schwindel flog jedoch auf und sie wurde zur Kasse gebeten.
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Eine junge Frau aus dem Kanton St. Gallen hat sich mehrfach in Hotels einquartiert, ohne die Rechnung zu begleichen.

Die 22-Jährige wurde nun laut «20 Minuten» von der Staatsanwaltschaft zur Rechenschaft gezogen.

Frau bezahlt ihre Hotelrechnung nicht

Das ist passiert: Die junge Dame verbrachte im Dezember eine Nacht in einem Hotel und verschwand am nächsten Tag. Jedoch ohne die Kosten von 237 Franken zu begleichen. Im folgenden Monat wiederholte sie laut der Pendlerzeitung das Spiel, diesmal jedoch mit einem längeren Aufenthalt.

Sie gab sich als Mitarbeiterin eines Elektronikgeschäfts aus und schaffte es so, das Vertrauen des Personals zu gewinnen.

Sie hinterliess keine Sicherheitsleistung oder Kreditkarte und blieb fast einen Monat lang im Hotel – alles auf Kosten des Hauses.

Falsche Identität führt zum Erfolg

Mit einer gefälschten E-Mail-Adresse kontaktierte sie das Hotel und gab vor, ihr Vorgesetzter zu sein. Sie verlängerte somit ihren Aufenthalt um einen weiteren Monat – natürlich unbezahlt.

Trotz Aufforderung des Hotels zahlte der «Vorgesetzte» jedoch nicht. Er versprach aber stattdessen, nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub alle Unterlagen zuzustellen.

An diesem Tag verliess die junge Frau heimlich das Hotelzimmer. Zusätzlich hinterliess sie eine unbezahlte Rechnung von fast 3000 Franken für insgesamt 24 Nächte.

Polizei ertappt die Frau bei ihrem Schwindel

Bei ihrem Versuch, ein drittes Hotel zu betrügen, wurde sie von der Kantonspolizei St. Gallen gestoppt und verhaftet. Neben den unbezahlten Übernachtungen hatte die 22-Jährige auch Geld von ihrer damaligen Arbeitsstelle entwendet.

Sie wurde wegen Betrugs, versuchten Betrugs, Zechprellerei und einfachem Diebstahl schuldig gesprochen. Die Strafe: eine unbedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen je 30 Franken (insgesamt 1800 Franken).

Dazu kommen eine Busse von 1000 Franken sowie Gebühren und Auslagen in Höhe von weiteren 750 Franken.

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