St. Gallen schafft neue Meldestelle für Fossilienfunde
Im Kanton St. Gallen wird eine neue Meldestelle für naturwissenschaftliche Funde wie Fossilien, Mineralien und Meteoriten eingerichtet.

Wer im Kanton St. Gallen Fossilien findet, soll sich künftig an das Naturmuseum St. Gallen wenden. Der Kanton schafft beim Museum eine neue Meldestelle für sogenannte naturwissenschaftliche Funde. Dazu gehören etwa Mineralien, Meteorite oder Versteinerungen.
Ein urzeitlicher Haiwirbel auf einer Steinplatte beim Chäserrugg, ein gut erhaltener Nashornschädel in einem Steinbruch oder ein seltener, fossiler Fisch in einem Bachbett am Walensee: Im Kanton St. Gallen kommt es gemäss einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Freitag regelmässig vor, dass naturwissenschaftlich wertvolle, herrenlose Gegenstände gefunden werden.
Deshalb erliess die St.Galler Regierung eine neue Verordnung zum Schutz und zur Überlieferung von solchen naturgeschichtlichen Funden. Sie soll sicherstellen, dass entsprechende Entdeckungen künftig systematisch erfasst, langfristig aufbewahrt und mit modernen Mitteln erforscht werden.
Mit diesen Aufgaben betraut wird gemäss der Mitteilung das Amt für Kultur, welches eng mit dem Naturmuseum St.Gallen zusammenarbeiten soll.
Funde gehören dem Kanton
Letzteres dient mit der neu geschaffenen Meldestelle etwa als zentraler Anlaufpunkt für entsprechende Entdeckungen. Diese gehören gemäss den aktuellen Bestimmungen dem Kanton und müssen durch die Finder gemeldet werden.
Seit eine ähnliche Verordnung 2019 aufgehoben worden sei, habe eine Lücke bestanden bei der Regelung solcher Funde, sagte SP Regierungsrätin Laura Bucher (Departement des Innern) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Wenn jemand beispielsweise ein Fossil finde, sei es wichtig, dass dieses nicht zerstört wird. «Am besten ist, man macht ein Foto und wendet sich an die Meldestelle», so Bucher.
Das Naturmuseum St.Gallen stellt bereits heute entsprechende Objekte, etwa den Haiwirbel vom Chäserrugg, aus. Die besagte «Verordnung über die Sicherung und Überlieferung von Naturkörpern» tritt per 1.Juni in Kraft.