St. Galler Stimmberechtigte entscheiden über Höhe des Pendlerabzugs
Im Kanton St. Gallen sollen Autopendler in der Steuererklärung künftig bis zu 8000 Franken abziehen können. Dagegen hat eine links-grüne Allianz das Referendum ergriffen. In zwei weiteren Abstimmungsvorlagen geht es am Sonntag um Finanzierungslücken bei der Pflege sowie um die Umsetzung der Pflegeinitiative.
Bisher lehnte sich der Pendlerabzug im Kanton St. Gallen an die Kosten für ein Generalabonnement der zweiten Klasse an. Dazu wurden 600 Franken für die Kosten von Park and Ride gezählt. Dies ergibt aktuell 4595 Franken. Für alle Pendlerinnen und Pendler gilt damit der gleiche maximale Steuerabzug, unabhängig davon, ob sie mit dem ÖV oder dem Auto unterwegs sind.
Im Kantonsrat setzten die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP gegen den Willen der Regierung eine Erhöhung des Betrags für Autopendler auf 8000 Franken durch. Sie argumentierten unter anderem mit einer Benachteiligung der Landbevölkerung, die auf das Auto angewiesen sei. Damit hoben sie eine Sparmassnahme auf, die 2015 in einer Abstimmung bestätigt worden war.
Referendum erfolgreich
Eine Allianz mit SP, Grünen, GLP sowie verschiedenen Umweltverbänden ergriff erfolgreich das Referendum. Sie erklärten, dass die Gleichbehandlung aller Pendlerinnen und Pendler richtig sei und lehnten die Erhöhung des Abzugs auch aus klimapolitischen Gründen ab. Nun entscheiden die Stimmberechtigten über die Höhe des Pendlerabzugs.
Die beiden anderen Vorlagen waren im Kantonsrat weitgehend unbestritten: Mit einer Anpassung im Sozialhilfegesetz sollen Lücken bei der Finanzierung der spezialisierten Langzeitpflege in Betagten- und Pflegeheimen geschlossen werden. Der Kanton rechnet mit Mehrausgaben von 3,3 Millionen Franken pro Jahr.
Bei der dritten Vorlage geht es um die kantonale Umsetzung der eidgenössischen Pflegeinitiative, die im November 2021 angenommen wurde. Konkret sollen im Kanton St. Gallen in den kommenden acht Jahren für eine Ausbildungsoffensive 128 Millionen Franken ausgegeben werden. Unter anderem sind Ausbildungsbeiträge für Personen vorgesehen, die eine Pflegeausbildung absolvieren.