Städteverband fordert zu Weiterführung von Homeoffice auf
Der Schweizer Städteverband ruft zur Weiterführung von Homeoffice auf, um Verkehrsüberlastung in Stosszeiten zu verhindern. Die Städte wollen zudem vom Bund für die massiven Einnahmeausfälle im Ortsverkehr angemessen entschädigt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweizer Städte wollen sicherstellen, dass das Verkehrssystem auch nach den Lockerungen am 11.
Mai funktioniert, wie der Verband am Donnerstag mitteilte. Sie appellieren deshalb an die Arbeitgeber, so viele Arbeitnehmer wie möglich weiterhin zuhause arbeiten zu lassen.
Der öffentliche Verkehr erhöht seine Kapazitäten in der kommenden Zeit schrittweise wieder. Gleichzeitig müssen aber wegen des Coronavirus Sicherheitsabstände gewahrt bleiben. Mit der Weiterführung der Arbeit im Homeoffice sollen die Verkehrsströme in den Spitzenzeiten eingedämmt werden.
Homeoffice gestatte es, die Verkehrsspitzen zu brechen und den öffentlichen Verkehr so abzuwickeln, dass er bei den Pendlerinnen und Pendlern wieder Akzeptanz finde - dies sei dann der Fall, wenn die Fahrgastdichte nicht zu gross werde. Fehle diese Akzeptanz, drohe zudem eine zusätzliche Belastung der Strassen durch Personen, die für ihren Arbeitsweg das Auto statt wie üblich Bahn und Bus benützen.
Im Weiteren fordert der Verband Entschädigungen vom Bund. Seit Wochen seien die Frequenzen im öffentlichen Orts- und Agglomerationsverkehr aufgrund der Empfehlung des Bundes, «unnötige Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr zu vermeiden», massiv eingebrochen. Dies habe zu grossen Einnahmenverlusten geführt. Der Verband fordert deshalb, dass «die Städte als (Mit-)Bestellerinnen des öffentlichen Orts- und Agglomerationsverkehrs sowie die Verkehrsbetriebe, die sich in ihrem Besitz befinden, entschädigt werden».
Eine Beschränkung dieser Entschädigungen allein auf Fern- und Regionalverkehr ist für die Städte nicht akzeptabel, wie es weiter heisst. Es würde sich dabei um eine Ungleichbehandlung handeln, da die Städte und ihre Verkehrsbetriebe durch die vom Bund angeordneten Massnahmen in gleicher Weise tangiert waren wie die Kantone als Besteller der Regionalverkehrs sowie die übrigen Verkehrsunternehmen.
Dabei dürfe auch keine Rolle spielen, dass bei vielen städtischen Verkehrsbetrieben nur Leistungsvereinbarungen mit Kantonen bestünden und die Städte mitbezahlen, der Bund aber nicht. Schliesslich müssen laut Verband «alle Verkehrsbetriebe, unabhängig von ihrer Rechtsform, an den Entschädigungen für Kurzarbeit teilhaben können, also auch die Verkehrsunternehmen in städtischem Besitz».