Trotz Volksentscheid keine Einigung zwischen Stadtrat und Bevölkerung
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Die GLP setzt sich für das neue Parkierungsreglement in Konolfingen ein. (Symbolbild) - dpa
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Der Zuger Stadtrat erachtet die Parkplatz-Abstimmung vom Juni als rechtswidrig. Er beantragt dem Gemeinderat deshalb, sie im Nachhinein für ungültig zu erklären. Die Initiative verstosse gegen kantonales Recht und könne deshalb gar nicht umgesetzt werden.

Mit 58,1 Prozent Ja-Stimmenanteil nahmen die Zugerinnen und Zuger im Juni 2018 die Volksinitiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt» an. Die Bevölkerung wollte die 42 Parkplätze beim Postplatz vor dem Regierungsgebäude somit nicht aufheben.

Der Stadtrat wurde mit diesem Ja beauftragt, den Bebauungsplan Post abzuändern. Nun sei die Baudirektion des Kantons jedoch zum Schluss gekommen, dass diese Änderung der geltenden Rechtsordnung widersprechen würde, wie die Stadt am Dienstag mitteilte.

Um möglichst schnell Rechtssicherheit zu erlangen, empfiehlt der Stadtrat dem Stadtparlament deshalb, die Volksinitiative im Nachhinein für ungültig zu erklären.

«Im Nachhinein muss man sagen, es wäre besser gewesen, wenn wir die Initiative damals schon für ungültig erklärt hätten», sagte der abtretende Stadtpräsident Dolfi Müller gegenüber dem «Regionaljournal Zentralschweiz».

Die Zuger Parkplätze werden nun ein Fall fürs Verwaltungsgericht. Egal ob die Initiative im Nachhinein für ungültig erklärt wird oder nicht - das Gericht muss entscheiden, was mehr Gewicht hat: der Volksentscheid oder das kantonale Recht.

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