Stadtzürcher Ex-Sittenpolizist in Hauptpunkten schuldig gesprochen
Das Wichtigste in Kürze
- 2013 sorgte die Chilli's Affäre schweizweit für Schlagzeilen.
- Ein Ex-Sittenpolizist wurde im Nachgang wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt.
- Er zog das Urteil vors Bundesgericht weiter, wo er nun nur in einem Punkt recht erhielt.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines ehemaligen Stadtzürcher Sittenpolizisten lediglich in einem Punkt gutgeheissen. Der Mann beantragte einen vollständigen Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen Verletzung des Amtsgeheimnisses und des Sich bestechen lassens.
Das Bundesgericht bestätigt in seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Verurteilung des Mannes in den wesentlichen Punkten. Er hatte Daten aus dem Polizei-Informationssystem Polis an unberechtigte Dritte im Sex-Milieu weitergegeben. Er verlangte dafür in einem Fall als Gegenleistung sexuelle Dienstleistungen.
Keine Amtsgeheimnisverletzung hat der Mann gemäss Bundesgericht hingegen begangen, als er jemandem davon erzählte, bei der Spurensicherung bei einem Einbruch in einer Bar als Praktikant mitgearbeitet zu haben. Die Beschwerde der Zürcher Staatsanwaltschaft hat das Bundesgericht vollumfänglich abgewiesen.
Zurück zur Vorinstanz
Wegen des Freispruchs im genannten Punkt, geht der Fall zurück an das Zürcher Obergericht, das ein neues Urteil fällen muss. Im März 2019 hatte es den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 120 Franken verurteilt.
Der Fall des früheren Sittenpolizisten hängt zusammen mit der seinerzeitigen «Chilli's Affäre», die 2013 für Schlagzeilen sorgte. Es wurde gemutmasst, innerhalb der Stadtpolizei Zürich bestehe ein Korruptionsring mit Verbindungen zum Milieu.