Ständeratskommission: Bundesrat muss mehr tun für Artenvielfalt
Trotz Fortschritten in den letzten Jahren genügen die bisherigen Massnahmen zum Schutz der Artenvielfalt nicht. Zusätzliche Unternehmungen seien unerlässlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Massnahmen des Bundesrates zum Schutz der Biodiversität genügen nicht.
- Auf diesen Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates.
Die Massnahmen, die der Bundesrat zum Schutz der Biodiversität in der Schweiz bisher ergriffen hat, genügen nicht. Das stellt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerates fest. Namentlich in der Landwirtschaft muss mehr unternommen werden.
Ein grosser Teil der nationalen und auch internationalen Biodiversitätsziele verfehle die Schweiz. Das stellte die GPK in ihrer am Montag veröffentlichten Bilanz zum bisher Unternommenen fest. Die Artenvielfalt in der Schweiz nehme weiterhin ab. Die bisherigen Massnahmen seien nicht genügend wirksam.
Landwirtschaft besonders betroffen
Die GPK nennt dabei besonders die Landwirtschaft. Trotz gewisser Fortschritte in den letzten Jahren genügten die bisherigen Massnahmen nicht, um den Rückgang der Artenvielfalt zu verhindern. Zusätzliche Massnahmen sind in den Augen der Kommission unerlässlich.
Sie verweist dabei auf die Agrarpolitik 22+, deren Behandlung der Ständerat in der Wintersession auf Eis gelegt hat. Der Ständerat bestellte gleichzeitig beim Bundesrat eine Gesamtschau zur künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. In diesen Bericht müsse der Bundesrat auch seine Überlegungen zur Biodiversität aufnehmen, fordert die GPK.
Auch bei den Subventionen für die Landwirtschaft soll der Bundesrat eine Auge auf die Biodiversität haben. Dabei soll er «auf einen sinnvollen Einsatz der Subventionen in diesem Bereich achten», schreibt die GPK weiter. Generell soll der Bundesrat negative Auswirkungen von Bundessubventionen auf die Artenvielfalt verringern.
Fehlende Ressourcen beim Bafu
Die Kommission hält aber ebenso fest: Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) habe nicht das nötige Personal, um alle im Aktionsplan Biodiversität vorgesehenen Massnahmen umzusetzen. Dies sei der Fall, «weil der Bundesrat dem Bafu bedauerlicherweise die dafür erforderlichen Personalressourcen verweigert» habe.
Der Bundesrat soll deshalb prüfen, in welchen Bereichen die Strategie Biodiversität Schweiz verstärkt werden muss. Dies soll dann sicherstellen, dass die Ressourcen gesprochen werden, die es braucht, um die gesteckten Ziele zu erreichen.
Der Bundesrat kann bis Ende Mai zur Kritik und zu den Empfehlungen der GPK Stellung nehmen. Die Strategie Biodiversität Schweiz hat der Bundesrat 2012 vorgelegt, im Auftrag des Parlaments. Den Aktionsplan Biodiversität mit einem Katalog von Massnahmen, die über mehrere Jahre umgesetzt werden sollen, beschloss er 2017.