St. Galler bewirft Bademeister «zum Spass» mit Böller – verurteilt

Katharina Lehmann
Katharina Lehmann

Flawil,

Während einer 1. August-Feier warf ein Jugendlicher aus Oberuzwil SG einen Böller nach einem Bademeister. Nun wurde er verurteilt.

Thunder 1. August
Ein 21-Jährige wurde vor dem Kreisgericht Wil in Flawil SG wegen versuchter Körperverletzung mit einem Böller verurteilt. (Symbolbild) - feuerwerk-forum.de

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 1. August 2021 bewarf ein Jugendlicher einen Bademeister mit einem Knallkörper.
  • Der 21-Jährige wurde nun für den Böllerangriff verurteilt.
  • Das Gericht entschied auf versuchte Körperverletzung und Littering.

Die 1. August-Feier 2021 auf dem Schulgelände in Oberuzwil SG ist wegen eines vermeintlichen «Spasses» eskaliert.

Bei Pizza und Getränken verbrachte eine Gruppe von Jugendlichen den Tag mit dem Zünden von Böllern. Laut dem «Tagblatt» begannen sie sogar, sich die Knallkörper leichtsinnig gegenseitig anzuwerfen.

Auf Abmahnung folgt heftige Reaktion

Die Situation geriet ausser Kontrolle, als ein Bademeister die Gruppe wegen der lauten Knallerei abmahnte. Direkt danach der Ansage entfernte sich der Bademeister wieder.

Gezündeter Böller
Am 1. August 2021 bewarf ein Jugendlicher einen Bademeister mit einem Böller und wurde jetzt verurteilt. (Symbolbild) - keystone

Beim Weggehen des Mannes zündete einer der Jugendlichen einen Böller und warf ihn dem Bademeister hinterher. Überwachungskameras hielten das Geschehen fest und zeigten, wie der gezündete Böller auf dem Boden rutschend den Bademeister verfehlte und explodierte.

Angeklagter bestreitet die Vorwürfe

Nun vor Gericht bestritt der Angeklagte, dem Bademeister den Böller hinterhergeworfen zu haben. Laut seiner Aussage warf er ihn einfach nur weg, damit dieser nicht in seiner Hand explodierte.

Hältst du Böller und andere Knallkörper für gefährlich?

Die Richterin sah in dem Wurf eine klare Absicht, bei welcher der Angeklagte eine potenzielle Verletzung in Kauf genommen habe. Die Videoaufnahmen würden den Tathergang untermauern.

Der 21-Jährige wurde nun vor dem Kreisgericht Wil in Flawil SG laut dem «Tagblatt» wegen versuchter Körperverletzung zu 15 Tagessätzen zu je 30 Franken auf Bewährung verurteilt.

Zusätzlich muss er eine Strafe von 100 Franken wegen Littering sowie die Gerichtskosten in Höhe von 2412 Franken zahlen.

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