Die knappe Genehmigung eines Baurechts für ein Hochhaus in Chur wird juristisch angefochten.
Stadt Chur
City West will in Chur einen dritten Hochhausturm bauen. - Keystone
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Der Ausgang der Churer Abstimmung über ein Baurecht für ein Hochhaus wird beim kantonalen Verwaltungsgericht mit einer Stimmrechtsbeschwerde bekämpft. Die Stimmberechtigten hatten das Baurecht am 9. Juni äusserst knapp genehmigt.

Für das «dauernde und selbstständige Baurecht» für die Baugesellschaft City West hatten sich 5869 Abstimmende ausgesprochen, dagegen waren 5713 gewesen. Den Ausschlag gaben gerade einmal 156 Stimmen. Die Baugesellschaft City West will neben den beiden Stadtbild prägenden weissen Hochhäusern in Chur West einen dritten Turm erstellen.

Beschwerde eingegangen

Eine Stimmrechtsbeschwerde zur Abstimmung sei eingegangen, bestätigte das Verwaltungsgericht am Dienstag auf Anfrage einen Bericht in der Tageszeitung «Südostschweiz».

Worauf die Beschwerde abzielt oder wer sie einreichte, wollte das Gericht nicht darlegen. Hängige Verfahren würden nicht kommentiert, hiess es. Die Stadt Chur sei zur Stellungnahme aufgefordert worden.

Eine aufschiebende Wirkung für das Grossprojekt hat die Beschwerde nicht automatisch. «Diese kann aber beantragt oder von Amtes wegen verfügt werden», erklärte das Gericht gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Offene Konsequenzen

Sollte das Gericht die Beschwerde anerkennen, sind die Konsequenzen noch offen. «Eine Gutheissung der Beschwerde kann – muss aber nicht – zur Aufhebung des Abstimmungsergebnisses führen», hiess es vom Gericht.

Im Durchschnitt gehen beim Verwaltungsgericht jedes Jahr ein bis zwei Stimmrechtsbeschwerden zu Urnenabstimmungen ein.

In den letzten fünf Jahren wurde keine dieser Beschwerden gutgeheissen. «Aus diesen Angaben lassen sich jedoch kaum Rückschlüsse auf einen Einzelfall ziehen», betonte das Gericht.

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