Strafverfahren gegen JSVP wegen «Zigeuner»-Plakat eingeleitet

Christoph Krummenacher
Christoph Krummenacher

Bern,

Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eröffnet ein Strafverfahren gegen die Junge SVP Kanton Bern. Die Partei um die Co-Präsidenten Nils Fiechter und Adrian Spahr veröffentlichte ein kontroverses Wahlplakat gegen Transitplätze für ausländische Fahrende im Kanton Bern.

Stein des Anstosses: Das Plakat der Jungen SVP.
Stein des Anstosses: Das Plakat der Jungen SVP. - facebook/Junge SVP Kanton Bern

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat ein Strafverfahren gegen die Junge SVP Bern eröffnet.
  • Der Verband Sinti und Roma hatte die JSVP wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft geht der Strafanzeige gegen die Junge SVP Bern nach. Der Sprecher Christof Scheurer bestätigte gegenüber dem «SonntagsBlick» die Eröffnung eines Strafverfahrens wegen Rassendiskriminierung. Im Fokus stehen die beiden Co-Präsidenten Adrian Spahr und Nils Fiechter.

Vorurteile gegenüber Fahrenden

Die JSVP publizierte Ende Februar ein Plakat, auf dem sie sich gegen Transitplätze für «ausländische Zigeuner» richten. Der Kanton Bern sucht seit Längerem fieberhaft nach Transitplätzen für Fahrende. Der SVP-Regierungsrat Christoph Neuhaus findet das Plakat der Jungpolitiker niveaulos und unterste Schublade. Zuletzt gab der Transitplatz in der seeländer Kleinstgemeinde Wileroltigen zu reden.

Kontroverses Bild

Der Verband Sinti und Roma hat die Partei wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm angezeigt. Das Bild suggeriere, dass «Zigeuner» generell schmutzig und kriminell seien und die öffentliche Ordnung nachhaltig stören würden. Facebook hatte das Bild vorerst gelöscht, um es dann doch wieder zu zulassen (Nau berichtete).

Keiner Schuld bewusst

Der JSVP-Co-Präsident Nils Fiechter versteht die Aufregung nicht. Gegenüber dem «SonntagsBlick» weist er den Rassismus-Vorwurf zurück; die JSVP nenne die Dinge lediglich beim Namen. Von offizieller Seite seien er und seine Mitstreiter zudem nie über das Strafverfahren informiert worden, beklagt er sich.

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