Tanzen im Glarnerland an Feiertagen nur in geschlossenen Räumen
Mit diesem Vorschlag reagiert die Regierung auf die Forderung eines Komitees zur Abschaffung des Tanzverbotes.
Tanzen an den fünf hohen Feiertagen im Kanton Glarus ist gemäss dem Gesetz über die öffentlichen Ruhetage verboten. An diesem Verbot rüttelt nun mit einem Memorialsantrag an das Parlament ein Komitee zur Abschaffung des Tanzverbotes.
Das Komitee will nicht nur das Tanzverbot aushebeln, sondern zudem Sportveranstaltungen, Konzerte oder Partys an den hohen Feiertagen zulassen. Der Regierungsrat hält eine Gesetzesanpassung ebenfalls für notwendig, nicht aber so radikal wie vom Komitee verlangt.
Dem Parlament vorgeschlagen wird deshalb eine Regelung, wie sie der benachbarte Kanton Schwyz kennt. Demnach sollen Tanz- und Sportveranstaltungen neu an hohen Feiertagen zulässig sein, sofern sie in geschlossenen Räumen stattfinden.
Die Regierung schreibt dazu: Damit werde angenommen, dass in geschlossenen Räumen weniger oder keine Immissionen aufträten, welche die an hohen Feiertagen gebotene Ruhe beeinträchtigen.