Tödlicher Kunstfehler: Zwei Ärzte vor Bezirksgericht Zürich
Zwei Ärzte einer Zürcher Privatklinik müssen sich am kommenden Freitag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Sie sollen Anfang November 2012 den Tod eines Patienten verschuldet haben. Die Anklage wirft dem 69-jährigen Chirurg und dem 63-jährigen Intensivmediziner fahrlässige Tötung vor.
Die Ärzte, beides Schweizer, hatten die Aufgabe, bei einem Patienten eine Fehlstellung des Magens zu korrigieren. Dieser hatte sich in den Brustraum verlagert. Die Operation wurde durchgeführt und der Mann auf die Intensivstation gebracht.
Schon wenige Stunden später stellte der Operateur jedoch fest, dass der Patient Lungenprobleme hatte. Am Morgen nach der Operation teilte der Intensivmediziner dem Operateur schliesslich mit, dass der Magen wieder zurück in die falsche Stellung gerückt sei.
Gemäss Anklageschrift schaute sich der Operateur aber weder das Röntgenbild an, noch traf er Anstalten für eine zweite, korrigierende Operation. Er sei lediglich einverstanden gewesen, dass der Intensivmediziner eine Magensonde lege.
Speiseröhre perforiert
Dabei kam es gemäss Anklage zu einer Perforation der Speiseröhre, was zu einer Infektion und schliesslich zu einer schweren Blutvergiftung führte. Am zweiten Tag nach der Operation war das Lungenversagen weiter fortgeschritten. Der Patient musste künstlich beatmet und, weil dies nicht genügte, später an eine Herz-Lungen-Maschine angeschlossen werden.
Alles nützte nichts. Eine Woche nach der Operation wurde der Patient in desolatem Zustand ins Universitätsspital verlegt. Dort stellten die Spezialisten eine grosse Hirnblutung fest, die noch am gleichen Tag zum Tod des Mannes führte.
Laut Staatsanwaltschaft ist der Tod des Patienten massgeblich auf die Blutvergiftung und das damit einhergehende Lungenversagen zurückzuführen. Im Weiteren habe die Sepsis zu einem Versagen des Blutgerinnungssystems geführt. Da zudem wegen der Herz-Lungen-Maschine ein Blutverdünnungsmittel nötig war, entstand schliesslich «mit hoher Wahrscheinlichkeit» die Hirnblutung.
Fahrlässige Tötung
Dem Chirurgen wirft die Anklage vor, er habe den Hinweis auf die erneute Fehlstellung des Magens schlicht ignoriert. Hätte er umgehend eine zweite Operation oder eine Computertomografie vorgenommen, so hätte er die Fehlstellung erkannt.
Der Intensivmediziner seinerseits war laut Anklage «aufgrund seiner Position und seiner Verantwortlichkeiten als Intensivmediziner» verpflichtet gewesen, eine Computertomografie vorzunehmen, «auch entgegen den Äusserungen» des Chirurgen.
Die Staatsanwältin beantragt für beide Ärzte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Dafür sollen sie bedingte Geldstrafen erhalten. Der Chirurg 300 Tagessätze zu je 1200 Franken, der Intensivmediziner 300 Tagessätze zu je 600 Franken. Die Anträge der Verteidigung werden am Prozess bekannt gegeben.