Das Thurgauer Obergericht hat im Tötungsdelikt von Tägerwilen ein Urteil gesprochen. Eine Verwahrung wurde, im Gegensatz zur Vorinstanz, nicht angeordnet.
Justitia
Die Statue der Justitia. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Deutsche soll seine 38-jährige Geliebte getötet haben.
  • Am Pfingstsamstagabend 2016 habe er die Frau gewürgt und mit einem Stein erschlagen.
  • Das Tötungsdelikt hat auf dem Gelände der See-Rhein-Badi in Tägerwilen stattgefunden.
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Das Thurgauer Obergericht hat im Tötungsdelikt von Tägerwilen ein Urteil gesprochen: Der 64-jährige Beschuldigte wird wegen Mordes schuldig gesprochen. Das Strafmass legte das Gericht auf 16 Jahre fest. Eine Verwahrung wurde, im Gegensatz zur Vorinstanz, nicht angeordnet.

Der Mann war drei Tage nach der Tat festgenommen worden. Er sitzt seither in Haft. In den ersten Monaten nach seiner Festnahme hatte er die Tat gestanden und deren Hergang geschildert. Später zog er sein Geständnis zurück, seither bestreitet er, etwas mit dem Tod der Frau zu tun zu haben.

Der Täter wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt

Das Bezirksgericht Kreuzlingen hatte den Täter im März 2019 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die Verwahrung angeordnet. Der heute 64-jährige Beschuldigte zog das Urteil an die nächste Instanz weiter.

Das Thurgauer Obergericht befasste sich Mitte Dezember letzten Jahres mit dem Tötungsdelikt von Tägerwilen. Anklage und Verteidigung hatten sich in dem Indizienprozess einen Schlagabtausch geliefert.

Das Obergericht hält in seinem Urteil, das am Dienstag öffentlich wurde, die Berufung des Beschuldigten für teilweise begründet.

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