Gericht

Transgender-Sexarbeiterin nach Zoff um Zahlung vor Zürcher Gericht

Keystone-SDA
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Zürich,

Ein Freier verlangte sein Geld zurück, weil sich die Transfrau nicht vollständig entkleiden wollte. Daraufhin stach sie mit einem Messer auf ihn ein.

transfrau schwere körperverletzung
Am Zürcher Bezirksgericht muss sich eine Transfrau gegen den Vorwurf der schweren Körperverletzung behaupten. - keystone

Eine 20-jährige Transfrau aus dem Sexgewerbe muss sich heute Donnerstag wegen versuchter schwerer Körperverletzung vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Die angeklagte Rumänin, die in der körperlichen Anpassung an ihre Geschlechtsidentität ist, stach mehrmals mit einem Messer auf einen unzufriedenen Freier ein.

Der Freier war gemäss Anklage nach ausgetauschten Chat-Nachrichten davon ausgegangen, dass er am 9. März 2023 in einem Zürcher Appartement eine Frau treffen werde. Davon sei er auch noch ausgegangen, als er nackt auf dem Bett gelegen habe.

Freier verlangte Geld zurück

Bei der Sexarbeiterin habe es sich aber biologisch um einen Mann gehandelt, der sich im Prozess der Geschlechtsanpassung befunden habe und optisch bereits als Frau wahrgenommen worden sei.

Als die Sexarbeiterin sich dann aber weigerte, sich ebenfalls ganz nackt auszuziehen, wollte der Freier das Treffen abbrechen und verlangte sein Geld, die im Voraus überreichten 100 Franken, zurück.

Keine Lebensgefahr für Opfer

«Daraufhin ergriff die beschuldigte Person ein Küchenmesser», heisst es in der Anklageschrift. Mit diesem habe sie unvermittelt mehrmals in beide Oberschenkel des Freiers gestochen.

Für den 33-jährigen Schweizer bestand durch die Verletzungen zwar keine unmittelbare Lebensgefahr. Doch hätte ein Messerstich auch eine Schlagader treffen können, was zu einem grossen Blutverlust hätte führen können. Die Staatsanwaltschaft verlangt deshalb eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Ihre weiteren Anträge stellt sie – wie die Verteidigung – am Prozess.

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Kommentare

Also es handelte sich nicht um ein ES?

User #3286 (nicht angemeldet)

Eine haarige Sache ist das..

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gn
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