Trockenheit könnte den 1.-August-Knallern einen Riegel schieben

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Der Nationalfeiertag am 1. August ist für Feuerwerkhersteller der Verkaufshöhepunkt. Petrus kann ihnen aber jederzeit einen Strich durch die Rechnung machen. Bleibt es zu trocken, gibt es Feuerverbote. Regnet es, zünden viele keine Raketen, Vulkane oder Böller.

1. August Unwetter
Auch der 1. August beginnt gewittrig – am Nachmittag und Abend sollte es jedoch trocken bleiben. - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Wichtigste in Kürze

  • Die für das Wochenende angekündigten Niederschläge zum Ende der Hitzewelle könnten die aktuelle Brandgefahr in der Schweiz vermindern.

Das grosse Fragezeichen bleibt gemäss Meteo Schweiz aber die kommende Woche.

Die sichersten Informationen über die Lage an der Feuerwerk-Front dürften vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) kommen, das in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Waldbrandgefahr erfasst. Konkrete Feuerverbote würden dann die Kantone erlassen. Bafu-Sprecherin Elisabeth Maret erinnert daran, dass den Weisungen der lokalen Behörden punkto Feuerwerk Folge zu leisten ist.

Ein Feuerverbot für das ganze Kantonsgebiet hat am Freitag der Kanton Freiburg erlassen. Gemeinden können jedoch Feuer und Feuerwerke sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 1. August bewilligen, aber ausschliesslich an den dafür bestimmten und gesicherten Standorten.

Die Feuerwerks-Branche hofft, dass es keine Feuerwerksverbote geben wird und schon gar nicht landesweite. Urs Corradini von der Schweizerischen Koordinationsstelle Feuerwerk erklärt, dass rund um den 1. August über 60 Prozent des Jahresumsatzes der Branche anfällt. Der Rest konzentriert sich auf den Jahreswechsel.

Die Feuerwerker nähmen die Trockenheit ernst, und die Sicherheit habe immer erste Priorität, betont Corradini. Der Feuerwerk-Absatz sei seit Jahren stabil. Dellen beim Verkauf in den Jahren 2003 und 2018 seien mit sommerlichen Feuerverboten zu erklären.

In der Schweiz werden gemäss dem Bafu pro Jahr rund 1800 Tonnen Feuerwerk verkauft. Für den Detailhandel ist das Geschäft mit Feuerwerksartikeln nicht einfach planbar. Man hält sich an die Bafu-Empfehlungen

Die Migros überlässt den Verkaufsentscheid ihren zehn Regionalgenossenschaften. Aktuell gebe es in keinem der Kantone, wo Lidl Niederlassungen habe, Feuerwerksverbote, heisst es bei Lidl Schweiz. 2018 habe man in den Kantonen mit einem Feuerverbot im Freien auf den Verkauf von Feuerwerkskörpern verzichtet.

Auch Aldi Schweiz verkaufte im vergangenen Jahr aufgrund der damals vorherrschenden anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen Waldbrandgefahr keine Feuerwerksartikel. Aldi und auch Landi Schweiz verweisen auf die Nachfrage der Kunden und haben daher Feuerwerk in ihrem Angebot. Das Warenhaus Loeb verkauft Feuerwerksartikel nur in Bern. In Thun und Biel würden aufgrund der mangelnden Nachfrage im vergangenen Jahr heuer generell keine 1.-August-Artikel verkauft.

Kommentare

Mehr aus Stadt Bern

euromillions
Ruth Metzler-Arnold
20 Interaktionen