Übergriffige Taxifahrer dürfen weiter Kundinnen chauffieren

Redaktion
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Biel/Bienne,

In Biel BE dürfen Taxifahrer weiterhin Kundinnen chauffieren, auch wenn sie wegen eines Übergriffs auf einen Fahrgast verurteilt wurden.

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Verurteilte Taxifahrer dürfen in Biel BE weiter Kundinnen chauffieren. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Biel wurden zwei Taxi-Chauffeure wegen Übergriffen auf Frauen verurteilt.
  • Die Männer wurden verurteilt, doch dürfen weiterhin ihre Arbeit ausüben.

Innerhalb von zwei Monaten wurden vor dem Regionalgericht Berner Jura – Seeland zwei Fälle verhandelt, in denen es um Taxifahrer ging, die gegen Kundinnen übergriffig wurden. Wie das «Bieler Tagblatt» berichtet, wurden beide Männer verurteilt, doch dürfen unbehelligt weiter arbeiten.

Der erste Fall ereignete sich demnach in einer Nacht im August 2021. Ein Taxifahrer aus Biel streichelt den Oberschenkel seiner Kundin, bevor er sie gewaltsam festhält.

Sie wehrt sich, er packt ihren Arm und schlägt ihr mit einer Taschenlampe auf den Kopf. Die Frau kann sich schliesslich befreien und erstattet am nächsten Tag eine Anzeige.

Fühlst du dich im Taxi sicher?

Von der Staatsanwaltschaft wird der Mann zunächst wegen Nötigung, einfacher Körperverletzung und sexueller Belästigung verurteilt. Er legte Berufung gegen das Urteil ein, weshalb der Fall am 12. Dezember vor dem Amtsgericht Biel neu verhandelt wurde. Die bedingte Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 110 Franken wird dort bestätigt.

Wieder legt der Mann eine Berufung ein. Der Rechtsstreit sei bis heute nicht abgeschlossen, heisst es in dem Bericht. Doch der Taxichauffeur darf trotz des schwebenden Verfahrens weiter seinen Beruf ungehindert ausüben.

An Knie, Oberschenkel, Gesicht, Hals und Brust berührt

Der zweite Fall ähnelt dem ersten: Ein weiterer Taxifahrer sollte am vergangenen Donnerstag vor dem Bieler Amtsgericht verurteilt werden. Die Vorwürfe liegen zwei Jahre zurück.

Der Beschuldigte soll in der Nacht auf den 22. Januar 2022 eine Bestellung entgegengenommen haben. Die Kundin forderte er auf, vorne einzusteigen.

Unter dem Vorwand, ihm sei kalt, habe er ihre Hände genommen. Anschliessend habe er sie an Knie, Oberschenkel, Gesicht, Hals und Brust berührt.

Während der Fahrt zwischen Orvin und Biel habe die Kundin ihn mehrfach zurückgewiesen. Zweimal habe er ihr Geld für Geschlechtsverkehr angeboten – sie lehnte ab, stieg aus und erstattete Anzeige.

Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Mann zunächst wegen «Belästigung durch sexuelle Handlungen» – eine Stufe unter dem Vorwurf der sexuellen Nötigung. Auch dieser Taxifahrer legte Berufung ein, erschien aber nicht zur Gerichtsverhandlung vom Donnerstag.

Die Verteidigung hatte angekündigt, ein ärztliches Attest vorzulegen, was der Beklagte jedoch nicht einreichte. Daher wertete das Gericht die Beschwerde als zurückgezogen. Am Samstag wäre Verjährung eingetreten. Für die Berufung bleiben dem Mann nur wenige Tage Zeit.

Doch auch hier gilt: Der Taxifahrer, der wegen «Belästigung durch eine sexuelle Handlung» für schuldig erklärt wurde, kann seinen Beruf ohne Einschränkungen weiter ausüben.

«System, das Fragen aufwirft»

Das «Bieler Tagblatt» berichtet im Zusammenhang mit diesen zwei Fällen von einem «System, das Fragen aufwirft» und einer «schwammigen Praxis». Gemäss kantonalbernischen Vorschriften ist ein Taxichauffeur demnach verpflichtet, jede Verurteilung, die sechs Monate Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätze Geldstrafe übersteigt, innerhalb von 14 Tagen nach dem rechtskräftigen Urteil der zuständigen Behörde zu melden

Laut der Stadt Biel wird bei einer Verurteilung, die diesen Schwellenwert erreicht, dem Fahrer die Konzession entzogen. Über die kantonale Taxiverordnung hinaus verfügt die Stadt Biel über einen gewissen Ermessensspielraum.

Es gebe Bestimmungen zum rechtskonformen Verhalten des Taxifahrers, betont André Glauser, Sicherheitsdelegierter der Stadt. «Die gesetzlichen Leitplanken sind weit gefasst und geben uns eine Handhabe.»

Der Handlungsspielraum der Gemeindebehörde orientiert sich demnach an der oben genannten kantonalbernischen Vorschrift. Glauser betont, dass unter diesem Strafmass die Lizenz ebenfalls entzogen werden könne.

«Wenn die Vorwürfe schwerwiegend erscheinen, könnten wir die Berufsausübung im Einzelfall verbieten.» Das Problem: Die Vergehen müssten zuerst einmal die Abteilung für öffentliche Sicherheit erreichen.

Laut dem Bericht ist dies aber bei Weitem nicht der Fall, da es keinen automatischen Informationstransfer zwischen dem Gericht und der städtischen Behörde gebe. Weiter heisst es, dass sich ohne vertrauliche Hinweise von nahestehenden Personen an der Situation nichts ändern werde. Der Sicherheitsdelegierte schätzt, dass der letzte Konzessionsentzug in Biel mindestens zehn Jahre zurückliegt.

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Kommentare

User #2606 (nicht angemeldet)

GewisseTaxifahrer sind auch auf der Strasse eine Gefahr!

User #2989 (nicht angemeldet)

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