UNHCR rügt die Schweiz für Umgang mit Staatenlosen

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Genève,

Die Schweiz tut nach Ansicht des Uno-Flüchtlingshilfswerks UNHCR zu wenig im Umgang mit staatenlosen Menschen.

Das UNHCR-Gebäude in Genf GE.
Das UNHCR-Gebäude in Genf GE. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Weltweit gibt es rund zehn Millionen staatenlose Menschen.
  • Der UNHCR kritisiert den Umgang der Schweiz mit ihnen.

Laut einer heute Dienstag in Genf vorgestellten Studie hat sich die Zahl der Staatenlosen in der Schweiz in fünf Jahren um 150 Prozent auf über 600 erhöht.

Das sei zwar im Vergleich mit anderen Staaten eine relativ bescheidene Zahl, räumt das Schweizer UNHCR-Büro im Bericht ein. Allerdings habe sich das Problem mit der Ankunft von kurdischen und palästinensischen Flüchtlingen als Folge des Krieges in Syrien akzentuiert.

Laut dem Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge könnten weitere 1000 Personen in der Schweiz betroffen sein. Die Schweiz führe sie als Menschen «ohne Nationalität» oder «unbekannter Staatsangehörigkeit». Das Hochkommissariat wünscht sich von der Schweiz eine einheitliche Behandlung des Begriffs «staatenlos».

UNHCR kritisiert Anerkennungsprozedur

Das UNHCR bemängelt namentlich das Anerkennungsprozedere von Staatenlosen in der Schweiz; dies müsse verbessert werden. Die Einschränkungen seien teilweise zu streng und nicht vereinbar mit dem internationalen Recht.

Für den Umgang mit Staatenlosigkeit gebe es keinerlei spezifische gesetzliche Grundlagen. Das Schweizer Recht gewähre diesen Menschen weder Anhörung, Beistand noch formelles Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens. Und die Gewichtung der Beweislast für Staatenlose sei nicht die gleiche wie für Asylbewerber.

Sind sie einmal offiziell anerkannt, gelten für Staatenlose in der Schweiz zahlreiche garantierte Rechte, räumt Anja Klug ein, die das UNHCR-Büro für die Schweiz und Liechtenstein leitet. Ein bedeutender Teil davon seien junge erwachsene Männer, die in den Kantonen Bern und Zürich lebten und über eine Niederlassungsbewilligung verfügten.

Anspruch auf Aufenthaltsbewilligung

In der Schweiz ist das Bundesamt für Migration zuständig für Verfahren zur Anerkennung von Staatenlosigkeit. Wird die Staatenlosigkeit zuerkannt, hat die Person Anspruch auf eine Aufenthaltsregelung in der Schweiz (Ausweis B oder C).

Kantone und andere wichtige Institutionen müssten vordringlich den Zugang zum Anerkennungsverfahren erleichtern, fordert die im Jahr 2017 durchgeführte Uno-Studie. Und die erleichterte Einbürgerung sei in der Schweiz derzeit nur für Kinder möglich. Das sei eine strengere Regelung als auf internationaler Ebene.

Das UNHCR empfiehlt der Schweiz deshalb den Beitritt zum Übereinkommen von 1961 über die Reduzierung der Fälle von Staatenlosigkeit. Die Schweiz hat 1972 ein anderes Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen ratifiziert und in Kraft gesetzt.

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