Das Bundesverwaltungsgericht heisst eine Beschwerde der Eidgenössischen Zollverwaltung (EVZ) im Streit um fällige Steuern von Urs Schwarzenbach teilweise gut.
Urs Schwarzenbach
Dolder-Besitzer und Kunstsammler Urs E. Schwarzenbach, rechts, und PR - Berater Sacha Wigdorovits, links, verlassen das Bülacher Bezirksgericht am Dienstag, 28. November 2017. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Urs Schwarzenbach erleidet eine weitere Niederlage vor Gericht im Steuer-Streit.
  • Die Eidgenössische Zollverwaltung forderte zusätzliche Steuern inklusive Verzugszinsen.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hiess nun die Beschwerde teilweise gut.
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Der Zürcher Kunstsammler und Hotelbesitzer Urs Schwarzenbach steckt im Streit um fällige Steuern für importierte Kunstwerke eine weitere Niederlage ein: Das Bundesverwaltungsgericht heisst eine Beschwerde der Eidgenössischen Zollverwaltung (EVZ) teilweise gut.

Im Januar 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Schwarzenbach Einfuhrsteuern in der Höhe von 10,8 Millionen Franken und Verzugszinsen in der Höhe von 2,4 Millionen Franken zu bezahlen habe.

Darüber beschwerte sich die EVZ beim Bundesgericht und forderte zusätzlich weitere 928'000 Franken an Einfuhrsteuern und 209'000 Franken an Verzugszinsen. Diese Forderung betraf insgesamt sieben Kunstwerke, deren Fall von der Vorinstanz als verjährt betrachtet wurde. Das Bundesgericht beurteilte dies anders und überwies ihn zur Neubeurteilung an das Bundesverwaltungsgericht zurück.

Einfuhrsteuern umgangen

Dieses kam der EVZ-Beschwerde nun teilweise nach, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Auf der Grundlage, dass der Fall dieser sieben Kunstwerke nicht mehr als verjährt gilt, kam das Bundesverwaltungsgericht jetzt auch hierbei zum Schluss, dass Schwarzenbach sie unrechtmässig durch eine Galerie per Verlagerungsverfahren in die Schweiz geschafft hatte und damit Einfuhrsteuern umging.

Urs Schwarzenbach
Kunstgegenstände, die ehemals im Besitz von Urs Schwarzenbach waren. - Keystone

Die Höhe der Forderungen, welche zusätzlich anerkannt wurden, sowie die Verfahrenskosten werden vom Gericht allerdings nicht publiziert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schwarzenbach steht seit mehreren Jahren in Konflikt mit der Eidgenössischen Zollverwaltung sowie mit den Steuerbehörden von Bund und Kanton Zürich. Dem Sammler wird vorgeworfen, Kunstwerke illegal in die Schweiz eingeführt zu haben. Zudem soll er im grösseren Stil mit Kunstwerken gehandelt haben, ohne diese Tätigkeit zu deklarieren.

Höhepunkt der Auseinandersetzung war die Razzia in seinem Nobelhotel Dolder im März 2017, bei der die Behörden rund 30 Werke beschlagnahmten, die in den Hotelräumen ausgestellt waren. Ende letzten Jahres verhinderte der Hotelbesitzer und Kunstsammler deren Zwangsversteigerung durch eine superprovisorische Verfügung. Weil Schwarzenbach die Frist zur Bezahlung eines Kostenvorschusses verpasste, wurde diese im Februar aber hinfällig.

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