Das Urteil gegen den französische Autofahrer, der 2015 im Goms einen tödlichen Autounfall verursacht hatte, ist rechtskräftig geworden. Er wurde zu fünfeinhalb Jahren verurteilt.
Jesiden
Lebenslange Haft in Frankfurter IS-Prozess. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Urteil gegen einen französischen Autofahrer, der 2015 im Goms einen tödlichen Unfall provozierte, ist rechtskräftig.
  • Der Lenker hat seinen Rekurs zurückgezogen.
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Das Urteil des Kreisgerichtes Oberwallis vom 16. November 2017 ist damit rechtskräftig, wie das Walliser Kantonsgericht am Freitag mitteilte. Der Franzose war der vorsätzlicher Tötung und der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen worden.

Die Umstände des tödlichen Autounfalls von 2015 sind besonders tragisch. Der Autofahrer war in Genf losgefahren und hatte gemäss seinen Aussagen im Prozess des gesamten Tag über Suizid-Gedanken gehabt.

Am Abend versuchte er sich umzubringen, in dem er eine Frontalkollision mit einem Fahrzeug provozierte. Beim Unfall verstarb jedoch der Fahrer des korrekt entgegenkommenden Autos. Es handelte sich um einen 36-jährigen Walliser.

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